1048. Bundesratssitzung vom 18. Oktober 2024
Wichtigste Themen: Novelle Baugesetzbuch + Sicherheitspaket + IV. Bürokratieentlastungsgesetz + Wahl der Ausschussvorsitze + Kita-Qualität + Halterpflichten + Entwicklungszusammenarbeit + Stärkung Autoindustrie + Pflegefachassistenz + Gesundes-Herz-Gesetz + Gefahrstoffverordnung Asbest
Zur vollständigen Tagesordnung einschließlich aller Drucksachen, Beschlüsse usw. dieser Bundesratsplenarsitzung:
Hier finden Sie das Abstimmungsverhalten des Freistaates Sachsen und die Abstimmungsergebnisse aus der 1048. Sitzung des Bundesrates.
Der Bundesrat hat zum Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung Stellung genommen. Der Freistaat Sachsen hat Teile der Stellungnahme unterstützt und war in den Ausschüssen auch mit eigenen Anträgen erfolgreich. Der sächsische Bauminister Schmidt hat dazu im Plenum des Bundesrates gesprochen. Er forderte unter anderem Reformen, Investitionen und die Beschleunigung von Bauvorhaben.
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf sollen die mit dem Baulandmobilisierungsgesetz 2021 eingeführten Instrumente weiterentwickelt und verlängert werden. Zudem sollen weitere Flexibilisierungen für den Wohnungsbau eingeführt werden. Auch werden die Regelungen für die Aufstellung von Bauleitplänen modernisiert und gestrafft. Die Regelungen zu Umweltprüfung und -bericht werden überarbeitet, um einen überobligatorischen Aufwand in Zukunft möglichst zu vermeiden. Schließlich soll der Aspekt Klimaanpassung zum Schutz vor Hitzebelastung und Starkregen gestärkt werden.
Erleichterungen zugunsten einer stärkeren Nutzungsmischung werden durch Möglichkeiten der Öffnung der Kerngebiete für das Wohnen eingeführt. Die Verfahrensdigitalisierung soll durch die Verwendung des Datenstandards XPlanung und durch eine digitalisierte Planbekanntmachung gestärkt werden.
Im Bereich der Bodenordnung und im besonderen Städtebaurecht sollen die vorhandenen Instrumente einerseits zum effektiveren Einsatz zu Schaffung von Wohnraum erweitert und verbessert werden. Zudem wird den Gemeinden mit festgestelltem angespannten Wohnungsmarkt die Möglichkeit gegeben, durch einen sozialen Flächenbeitrag im Rahmen der Umlegung bessere Voraussetzungen für die Errichtung bezahlbaren Wohnraums zu schaffen.
Zuletzt liegt ein weiterer Schwerpunkt in der Unterstützung der Gemeinden bei der Klimaanpassung. Das Pflanzgebot wird geändert und um ein Maßnahmenpaket erweitert, um Umsetzungsdefiziten von im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen zum Ausgleich sowie zu Bepflanzungen und sonstigen Maßnahmen begegnen zu können.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme eine Reihe von Regelungen des Gesetzentwurfes kritisiert und Änderungen vorgeschlagen.
Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die hierzu die Möglichkeit zur Gegenäußerung hat. Gemeinsam mit dieser Gegenäußerung wird dann die Stellungnahme dem Deutschen Bundestag für das weitere parlamentarische Verfahren zugeleitet.
Der Bundesrat hat den Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen, Michael Kretschmer, erneut zum Vorsitzenden des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten gewählt.
Der Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten befasst sich mit der Pflege der Beziehungen zu anderen Staaten. Hierfür ist nach dem Grundgesetz der Bund zuständig. Der Aufgabenbereich des Ausschusses entspricht weitgehend dem des Auswärtigen Amtes, mit Ausnahme der Europapolitik. Dem Auswärtigen Ausschuss werden auch Vorlagen aus dem Bereich der internationalen Klimapolitik zugewiesen, für die die Zuständigkeit beim Auswärtigen Amt liegt.
In den Auswärtigen Ausschuss entsenden die Länder traditionell ihre Regierungschefinnen und -chefs. Daher wird das Gremium auch als »Politischer Ausschuss« bezeichnet. Ministerpräsident Kretschmer leitet den Ausschuss bereits seit Februar 2018.
Im Gegensatz zu den anderen Ausschüssen, die regelmäßig tagen, kommt der Auswärtige Ausschuss nur aus besonderem Anlass zusammen. Die Routinearbeit, beispielsweise die Ratifizierung völkerrechtlicher Verträge, wird meist im schriftlichen Verfahren erledigt.
Der Bundesrat hat das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems ohne die Stimmen Sachsens passieren lassen. Dem Gesetz zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung hat der Bundesrat nicht zugestimmt. Der Freistaat Sachsen hatte dem Gesetz ebenfalls nicht zugestimmt. Die Gesetze sind Teil des „Sicherheitspaketes der Bundesregierung. Der Deutsche Bundestag hatte den Gesetzen erst kurz zuvor zugestimmt.
Das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems sieht Änderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht sowie im Waffenrecht und im Bundesverfassungsschutzgesetz vor. Danach sollen Heimreisen anerkannt Schutzberechtigter in der Regel zur Aberkennung des Schutzstatus führen. Vorgesehen ist ferner der »Ausschluss von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für bestimmte Fälle der Sekundärmigration«, in denen ein anderer EU-Staat für die Asylprüfung des betreffenden Ausländers zuständig ist und der Rückübernahme zugestimmt hat. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das die Identität eines Asylbewerbers sichern soll, erhält mit dem Gesetz künftig die Befugnis zum biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet. Verschärft wird zudem das Waffenrecht. So ist unter anderem vorgesehen, dass etwa bei Volksfesten, an kriminalitätsbelasteten Orten sowie im Öffentlichen Personenverkehr der Umgang mit Messern »untersagt oder untersagbar« wird, um Angriffen mit Messern und Gewalttaten besser vorzubeugen.
Das Gesetz zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung enthält die gesetzgeberischen Maßnahmen des Sicherheitspakets, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Danach werden neue Befugnisse für den biometrischen Internetabgleich, die automatisierte Datenanalyse, Anfragen des Bundeskriminalamtes (BKA) bei Banken sowie Waffenverbotszonen geschaffen. Ziel der Befugnis von Sicherheitsbehörden zum biometrischen Abgleich von öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet ist der Vorlage zufolge insbesondere, »mutmaßliche Terroristen und Tatverdächtige zu identifizieren und zu lokalisieren«. Für BKA und Bundespolizei sollen zudem Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse geschaffen werden. Diese Befugnisse können laut Vorlage bei großen Datenmengen dazu dienen, Verbindungen und Beziehungen zwischen Informationen herzustellen, und auf diese Weise die Polizeibehörden in die Lage versetzen, »bereits im polizeilichen Informationssystem oder im polizeilichen Informationsverbund vorhandene Informationen besser, schneller und effizienter auszuwerten«.
Mit Änderungsanträgen haben die Koalitionsfraktionen im parlamentarischen Verfahren weitere Anpassungen an den Gesetzesvorlagen vorgenommen. Danach werden etwa Asylbewerber, für die ein anderes EU-Land zuständig ist, nur dann von Leistungen ausgeschlossen, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ihre Ausreise in den zuständigen Staat für »rechtlich und tatsächlich möglich« hält. Auch sollen sich Heimreisen anerkannt Schutzberechtigter nicht auf ihren Schutzstatus auswirken, wenn sie »sittlich zwingend geboten« sind.
Die Befugnis von Sicherheitsbehörden zum biometrischen Abgleich öffentlicher Internet-Daten wird begrenzt. Unter anderem muss dafür nun der Verdacht einer »besonders schweren« Straftat vorliegen. Auch soll die Bundesregierung vor dem Einsatz solcher Maßnahmen in einer Rechtsverordnung »das Nähere zu dem technischen Verfahren« bestimmen und dazu vorher die Bundesdatenschutzbeauftragte anhören. Beim Waffenrecht wurden die Ausnahmen vom Waffen- und Messerverbot bei öffentlichen Veranstaltungen durch einen zehn Punkte umfassenden Ausnahmekatalog erweitert, beispielsweise um den Anlieferverkehr sowie um Inhaber und Beschäftigte gastronomischer Betriebe und ihre Kunden.
Das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems kann nun wie geplant in Kraft treten. Zum Gesetz zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung haben die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag nun die Möglichkeit den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Der Bundesrat hat dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz mit den Stimmen des Freistaates Sachsen zugestimmt.
Das Gesetz ist Teil eines Bürokratieabbaupaketes der Bundesregierung, mit dem die Wirtschaft um rund drei Milliarden Euro pro Jahr entlastet werden soll. Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz soll dazu 944 Millionen Euro an Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung beitragen.
Dazu sind bei einer Vielzahl von Gesetzen u. a. folgende Änderungen vorgesehen:
- Verkürzung von Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht von zehn Jahren auf acht Jahre.
- Einrichtung einer zentralen Vollmachtsdatenbank für steuerberatende Berufe.
- Abschaffung der Hotelmeldepflicht für touristische Übernachtungen für deutsche Staatsangehörige.
- Anhebung der Schwellenwerte für die Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Anhebung der Bagatellgrenze bei der Differenzbesteuerung in § 25a Abs. 4 UStG.
- Abschaffung verschiedener Anzeige- bzw. Informationspflichten in der WPO, dem Mess- und Eichgesetz und dem VermBG.
- Eine angemessene Verkürzung der Äußerungsfrist bei Öffentlichkeitsbeteiligung bei Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung.
- Herabstufung von Schriftformerfordernissen im BGB und EGBGB (u. a. im Gewerberaummietrecht, Vereinsrecht und Schuldrecht) auf Textform und die Herabstufung des Schriftformerfordernisses auf Textform in verschiedenen berufsrechtlichen Bestimmungen und weiteren Fachgesetzen.
- Elektronische Erteilung von Dienst- und Arbeitszeugnissen.
- Digitale Bereitstellung von Belegen zur Einsicht bei der Betriebskostenabrechnung.
- Einführung der Textform für Anträge auf Elternzeit.
- Vereinfachungen im Bereich der Gewährung von Unterhaltsvorschüssen nach dem UhVorschG.
- Klarstellung der Befugnisse von Notaren im Bereich der Beurkundung von Erklärungen im Zusammenhang mit einer Unternehmensgründung.
Im Bundestag waren zuvor noch zahlreiche Änderungen des Gesetzes beschlossen worden.
Damit laufende Cum-Ex-Ermittlungen nicht beeinträchtigt werden, wurde für Buchungsbelege, die der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegen, ein verzögertes Inkrafttreten der verkürzten Aufbewahrungsfristen vereinbart. Der Großteil der Unternehmen ist von dieser Ausnahme jedoch nicht betroffen, so dass die Kostenersparnisse hier vollständig und mit Inkrafttreten des Gesetzes greifen werden.
Steuerbehörden wird ermöglicht, Steuerbescheide und andere Steuerverwaltungsakte digital zum Abruf bereitzustellen. Empfänger von Steuerbescheiden können der digitalen Übermittlung widersprechen. Hiermit wurde eine Forderung des Bundesrates umgesetzt. Weitere Vereinfachungen sind für die Verlegung von Betriebsstätten von Unternehmen (Forderung des Bundesrates), für Hauptverhandlungen börsennotierter Unternehmen sowie für die Digitalisierung der Personalverwaltungen von Unternehmen vorgesehen.
Mit der Zustimmung des Bundesrates kann das Gesetz nun nach Verkündung und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Der Bundesrat hat dem Gesetz zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und Drittes Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung mit den Stimmen Sachsens fristverkürzt zugestimmt.
Mit dem Gesetz werden die Länder in den Jahren 2025 und 2026 vom Bund weiterhin mit insgesamt rund vier Milliarden Euro bei der Verbesserung der Qualität der Kindertagesbetreuung unterstützt. Dabei sollen insbesondere Maßnahmen gefördert werden, die zur Qualitätsentwicklung und Verlässlichkeit der Kindertagesbetreuung beitragen und bundesweite Qualitätsstandards vorbereiten.
Mit der Zustimmung des Bundesrates kann das Gesetz nun wie geplant zum Großteil am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Einzelne Artikel treten zu anderen Zeitpunkten in Kraft.
Der Bundesrat hat mit den Stimmen Sachsens einen Gesetzentwurf zur Begrenzung der Halterpflichten bei der Überprüfung von Führerscheinen beschlossen. Der Freistaat Sachsen hatte im Vorfeld gemeinsam mit anderen Ländern eine Protokollerklärung abgegeben.
Ziel des Gesetzesantrages ist es, den Halter eines Kraftfahrzeuges nicht zur wiederholten Prüfung des Führerscheins von Fahrzeugführern zu verpflichten, wenn er diesen das Fahrzeug mehrmals oder dauerhaft zur Nutzung überlässt. Hierzu soll im Straßenverkehrsgesetz klargestellt werden, dass das einmalige Vorzeigen des Führerscheins ausreicht und eine erneute Prüfung des Führerscheins ohne konkreten Anlass nicht erforderlich ist.
Zur Begründung wird ausgeführt, dass Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, regelmäßig Halter des Fahrzeuges bleiben und damit entsprechende Pflichten einhergehen. So mache sich nach § 21 Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes strafbar, wer fahrlässig zulässt, dass jemand ein Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat, gegen den ein Fahrverbot verhängt oder dessen Führerschein in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt wurde. Um der Gefahr einer Strafbarkeit zu entgehen, müssen Arbeitgeber sich regelmäßig davon überzeugen, dass Arbeitnehmer, die Firmenfahrzeuge führen, die erforderliche Fahrerlaubnis auch weiterhin besitzen.
Durch das geltende Recht seien Unternehmer einem Haftungsrisiko ausgesetzt, das nur mit einem unverhältnismäßig hohen Kontrollaufwand ausgeschlossen werden könne. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung sei deshalb eine erhebliche Reduzierung von Kontroll- und Dokumentationsaufwänden für den Arbeitgeber und damit insgesamt eine Bürokratieentlastung verbunden.
Der Bundesrat hat sich mit der Stimme Sachsen für die Einbringung des Gesetzentwurfes beim Deutschen Bundestag ausgesprochen. Sachsen hat darüber hinaus eine Protokollerklärung abgegeben, welche Bedenken zur Verkehrssicherheit aufgreift. So wird befürchtet, dass eine Lockerung der Pflicht der regelmäßigen Überprüfung dazu führen könne, dass etwaige Einschränkungen hinsichtlich der Fahreignung (Fahrverbote, Führerscheinentzug etc.) häufiger unentdeckt bleiben. Einem solchem Risiko könne aus sächsischer Sicht ggf. durch arbeitsvertragliche Maßnahmen entgegengewirkt werden.
Der Gesetzentwurf geht nun der Bundesregierung zu, die hierzu Stellung nimmt. Gemeinsam mit dieser Stellungnahme wird der Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag übermittelt. Dieser entscheidet dann, ob er den Gesetzentwurf aufnimmt. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
Der Bundesrat hat mit den Stimmen Sachsens eine Entschließung verabschiedet, die auf die aktuellen globalen Herausforderungen durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, das Wiederaufleben alter Konflikte und Blockbildungen sowie die Beeinträchtigung weltweiter Lieferketten eingeht. Die Entschließung hebt die zentrale Rolle einer starken und aktiven Politik der Entwicklungszusammenarbeit hervor.
Der Bundesrat unterstreicht die herausragende Bedeutung eines engagierten entwicklungspolitischen Einsatzes Deutschlands zur Wahrnehmung seiner internationalen Verantwortung und Interessen. Besonders betont wird die Rolle von Ländern und Kommunen, die durch ihre Kompetenzen und Netzwerke das entwicklungspolitische Engagement des Bundes ergänzen können. Sie sind in der Lage, in Partnerländern Bestrebungen für gute Regierungsführung zu unterstützen. Eine starke Zivilgesellschaft, demokratische Strukturen und gute Regierungsführung werden als unverzichtbar für nachhaltige Entwicklung angesehen.
Die Bundesländer und Kommunen sollen ihre Kompetenzen einsetzen, um diese Aspekte in Partnerländern zu fördern. Viele Staaten im Globalen Süden stehen vor erheblichen Herausforderungen, insbesondere in der lokalen Daseinsvorsorge und im Aufbau von Infrastruktur. Hier können deutsche Länder und Kommunen mit spezifischem Wissen unterstützen.
Im Inland liegt ein Schwerpunkt auf nachhaltiger Beschaffung sowie Informations- und Bildungsarbeit, um das Bewusstsein für gerechte Nord-Süd-Beziehungen zu schärfen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Unterstützung für das entwicklungspolitische Engagement fortzusetzen und auszubauen, um den globalen Herausforderungen wirksam zu begegnen.
Der Freistaat Sachsen hat die Entschließung unterstützt. Nachdem der Hinweis auf notwendiges privatwirtschaftliches Engagement, die Prinzipien der Eigenverantwortung und Subsidiarität sowie die Bedeutung von Entwicklungszusammenarbeit für mögliche Investitionen in die Entschließung aufgenommen worden waren.
Der Bundesrat hat einer Länderinitiative zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Investitionen in der Automobilindustrie mit den Stimmen Sachsens zugestimmt.
Die antragstellenden Länder fordern mit ihrem Entschließungsantrag die Umsetzung von Fördermaßnahmen für elektrisch betriebene Fahrzeuge und den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Die Automobilindustrie sei ein zentraler Wirtschaftszweig Deutschlands und sichere bundesweit über 770 000 Arbeitsplätze. Der starke Nachfragerückgang bei Elektrofahrzeugen sei besorgniserregend, insbesondere im Hinblick auf die Erreichung der Klimaziele und die Notwendigkeit, die Anzahl vollelektrischer Pkw bis 2030 erheblich zu steigern.
Um ein beschleunigtes Hochlaufen der Elektromobilität zu erreichen, seien neben der aktuellen Initiative der Bundesregierung zur Förderung von vollelektrischen Dienstwagen weitere Maßnahmen erforderlich. Dazu gehöre die Wiedereinführung der E-Auto-Prämie oder die Einführung gleichgelagerter Förderinstrumente, die sowohl soziale als auch klimatische Aspekte berücksichtigen.
Entscheidend sei ebenfalls der Ausbau der Ladeinfrastruktur, um die Förderung der Elektromobilität zu erhöhen und die Klimaziele zu erreichen. Für die Errichtung von Ladestationen sei auch der beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien und der Stromnetze bedeutsam und sollte daher zeitlich und inhaltlich synchronisiert erfolgen. Begrüßt werde zudem der geplante Aufbau eines flächendeckenden Schnellladenetzes für Lastwagen an deutschlandweit rund 350 Rastplätzen. Dies sei ein wichtiger und notwendiger Schritt, um auch im Schwerlastverkehr die Elektromobilität zu stärken.
Der Bundesrat hat die Entschließung mit den Stimmen des Autolandes Sachsen unterstützt. In Sachsen arbeiten ca. 95.000 Beschäftigte in der Automobilindustrie einschließlich der Zulieferbertriebe. Das »Autoland Sachsen« gehört mit sechs Fahrzeug-, Motoren- und Batteriewerken von Volkswagen, BMW, Mercedes-Benz und Porsche zu den Top 5 der deutschen Automobil-Standorte. Jedes achte Automobil und 40% aller vollelektrischen Pkw, die in Deutschland gebaut werden, sind »Made in Saxony«.
Der Bundesrat hat sich im ersten Durchgang zum Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung umfangreich Stellung genommen. Der Freistaat Sachsen hat Teile der Stellungnahme unterstützt und war mit eigenen Anträgen in den Ausschüssen des Bundesrates erfolgreich.
Mit dem Pflegefachassistenzgesetz wird ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz als Heilberuf geschaffen. Die neue Ausbildung löst die bisherigen landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen ab. Der Zugang zum neuen Pflegefachassistenzberuf wird durch die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung »Pflegefachassistentin« bzw. »Pflegefachassistent« eröffnet.
Vor dem Hintergrund eines notwendigen Personalmixes in der Pflege vermittelt die neue Ausbildung die erforderlichen Kompetenzen zur selbstständigen Durchführung von Pflegemaßnahmen in nicht komplexen Pflegesituationen sowie für die Mitwirkung an Pflegemaßnahmen in komplexen Pflegesituationen für Menschen aller Altersstufen. Eine generalistische Ausrichtung eröffnet den Pflegefachassistenten, den Zugang zu allen Versorgungsbereichen in der Pflege. Die Ausbildung gliedert sich in den theoretischen und praktischen Unterricht an Pflegeschulen und eine praktische Ausbildung. Die praktische Ausbildung erfolgt für alle Auszubildenden in den Einsatzbereichen der allgemeinen Akut- und Langzeitpflege, sowohl ambulant als auch stationär. Für den Zugang zur Ausbildung ist grundsätzlich ein Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss erforderlich; abweichend davon können Personen aber auch ohne einen solchen Abschluss bei einer positiven Prognoseentscheidung der Pflegeschule zu der Ausbildung zugelassen werden. Die Ausbildung dauert in Vollzeit 18 Monate, kann aber auch bei entsprechenden (Vor-)Leistungen verkürzt werden.
In der Stellungnahme befasst sich der Bundesrat unter anderem mit der Finanzierung der Ausbildung, mit den Abläufen und Inhalten der Ausbildung sowie den Qualifikationen der Fachprüferinnen und Fachprüfer. Dabei geht es zum Beispiel um eine Absenkung der Ausbildungsdauer, wenn bestimmte Vorkenntnisse vorliegen oder (Zwischen-)Prüfungen absolviert wurden. Zudem empfiehlt der Bundesrat, die Kosten für die Ausbildung aus Steuermitteln zu finanzieren und die Pflegebedürftigen und Pflegeeinrichtungen aus dem bisherigen Umlageverfahren auszunehmen.
Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die hierzu die Möglichkeit zur Gegenäußerung hat. Gemeinsam mit dieser Gegenäußerung wird dann die Stellungnahme dem Deutschen Bundestag für das weitere parlamentarische Verfahren zugeleitet.
Der Bundesrat hat sich im ersten Durchgang zum Entwurf des Gesundes-Herz-Gesetzes der Bundesregierung Stellung genommen. Der Freistaat Sachsen hat die Stellungnahme zu großen Teilen unterstützt und war mit eigenen Anträgen in den Ausschüssen des Bundesrates erfolgreich.
Die Lebenserwartung in Deutschland lag im Jahr 2022 bei 80,6 Jahren, der Rückstand auf die durchschnittliche Lebenserwartung bei Geburt im restlichen Westeuropa betrug 1,7 Jahre (vgl. Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung). Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind hierzulande die häufigste Todesursache, im Jahr 2021 umfasste sie ein Drittel aller Todesfälle. Ziel des Gesetzentwurfs ist es daher, den Gesundheitszustand der Bevölkerung im Bereich der kardiovaskulären Erkrankungen zu verbessern und gefährdeten Personen weitere Angebote für eine frühzeitige Behandlung und medizinische Prävention zu eröffnen. Wesentliche vorgesehene Maßnahmen sind:
- Maßnahmen für die Früherkennung bei Kindern und Jugendlichen, aber auch bei Erwachsenen
- Ausweitung der Verordnungsfähigkeit von Lipidsenkern
- Ausweitung der medikamentösen Therapie zur Reduzierung des Nikotinkonsums, zudem Vergütung ärztlicher Präventionsempfehlungen zur Tabakentwöhnung und zum Ernährungsverhalten
- Beratung zur Prävention und Früherkennung von Erkrankungen und Risiken durch Apotheken
- Einführung eines neuen strukturierten Behandlungsprogramms (Disease-Management-Programm [DMP]), für Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Der Bundesrat hat auf Grundlage von sächsischen Anträgen im Gesundheitsausschuss grundlegende Änderungen am Gesetz gefordert. Es wird als widersprüchlich angesehen, die (sekundäre) medizinische Prävention zu Lasten der Finanzierung der verhaltensbedingten Prävention (Bewegungsangebote, Rauchentwöhnung etc.) auszubauen.
Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die hierzu die Möglichkeit zur Gegenäußerung hat. Gemeinsam mit dieser Gegenäußerung wird dann die Stellungnahme dem Deutschen Bundestag für das weitere parlamentarische Verfahren zugeleitet.
Der Bundesrat hat mit den Stimmen Sachsens der Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen mit Maßgaben zugestimmt. Der Freistaat Sachsen hat Teile der Maßgaben unterstützt.
Mit der Änderung der Gefahrstoffverordnung sollen die Prävention arbeitsbedingter Krebserkrankungen verbessert und die Vorgaben aus der EU (Krebs-RL 2022/431/EU) umgesetzt werden. Dabei sind vor allem Tätigkeiten mit Asbest im Blick, die in Gebäudebeständen auch heute noch auftreten können. Trotz des am 31. Oktober 1993 in Kraft getretenen nationalen Asbestverbots verzeichnen die Unfallversicherungsträger weiterhin hohe Zahlen asbestbedingter Berufskrankheiten und asbestbedingter Todesfälle. In den letzten zehn Jahren gab es mehr als 30 000 Anerkennungen und über 16 000 Todesfälle. Bei Objekten, mit deren Errichtung vor dem Verbot begonnen wurde, könnten asbesthaltige Produkte genutzt worden sein. Neben weitgehend bekannten Verwendungen von Asbest insbesondere in Dach- und Fassadenplatten und Brandschutzisolierungen erfolgten auch Verwendungen von Asbest zum Beispiel in Bodenbelägen und darunter befindlicher Kleber, in Putzen, Spachtelmassen, Fliesenklebern und bauchemischen Produkten
Durch die Änderung der Gefahrstoffverordnung sollen die Ergebnisse des nationalen Asbestdialogs sowie zwei Entschließungen des Bundesrats von 2010 und 2016 umgesetzt werden. Hierzu sieht die Verordnung u. a. Schulungsmaßnahmen, die Einführung eines Expositionsverzeichnisses und Mitwirkungs- und Informationspflichten für Auftraggeber vor.