1020. Bundesratssitzung vom 11. Mai 2022
Wichtigste Themen: Entwurf eines Ergänzungshaushalts für 2022 + Maßnahmen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine
Zur vollständigen Tagesordnung einschließlich aller Drucksachen, Beschlüsse usw. dieser Bundesratsplenarsitzung:
Hier finden Sie das Abstimmungsverhalten des Freistaates Sachsen und die Abstimmungsergebnisse aus der 1020. Sitzung des Bundesrates.
Der Bundesrat hat mit den Stimmen Sachsens zum Entwurf eines Ergänzungshaushalts für 2022 Stellung genommen.
Am 27. April 2022 hatte das Bundeskabinett die Ergänzung zum Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2022 beschlossen. Dieser soll die Finanzierung weiterer, erst nach dem ursprünglichen Haushaltsentwurf für das Jahr 2022 beschlossene Maßnahmen zur Abmilderung der Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine gewährleisten. Zum ursprünglichen Regierungsentwurf für das Haushaltsgesetz 2022 hatte der Bundesrat in seiner Plenarsitzung am 8. April 2022 bereits ausführlich Stellung genommen. Durch die Einberufung einer Sondersitzung wurde dem Bundesrat die Möglichkeit gegeben, zum Ergänzungshauhalt Stellung zu nehmen, bevor der Bundestag Anfang Juni den Etat für 2022 verabschiedet.
Der Entwurf sieht insbesondere Maßnahmen zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger bei den kriegsbedingt erheblich gestiegenen Energiekosten vor. Dazu gehören beispielsweise eine befristete Senkung der Energiesteuer, einmalige pauschale steuerliche Entlastungen für einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige, einmalige Zuschüsse für Familien und Transferleistungsempfänger, erhöhte Regionalisierungsmittel des Bundes an die Länder zur Organisation eines befristeten vergünstigten ÖPNV-Tickets (9-Euro-Ticket) sowie ein verdoppelter Heizkostenzuschuss für Empfängerinnen und Empfänger bestimmter Leistungen.
Der Ergänzungshaushalt dient auch der Finanzierung der Unterbringung, Verpflegung und Betreuung der Geflüchteten aus der Ukraine durch Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII sowie einer pauschalen Unterstützung der Länder in Höhe von zwei Milliarden Euro über einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer. Ebenfalls vorgesehen sind Hilfen für Unternehmen mit stark gestiegenen Kosten auf Grund der hohen Energiepreise und weitere Maßnahmen. Zudem sollen zusätzliche Mittel zur Sicherung der Energiereserven und der Ertüchtigung von Partnerstaaten bereitgestellt werden.
Insgesamt führen die geplanten Maßnahmen gegenüber dem bisherigen Haushaltsentwurf zu Mindereinnahmen in Höhe von rund 12,9 Mrd. EUR und Mehrausgaben in Höhe von rund 26,3 Mrd. EUR. Demgemäß plant die Bundesregierung eine Erhöhung der Nettokreditaufnahme um rund 39,2 Mrd. EUR auf rund 138,9 Milliarden Euro. Damit führt der Ergänzungshaushalt zu einem weiteren Überschreiten der Schuldenbremse.
Der Bundesrat stellt in einer gemeinsamen Stellungnahme aller Länder fest, dass der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine zu gravierenden Verwerfungen auf den Märkten geführt hat, die Privathaushalte und Unternehmen gleichermaßen treffen. Die durch den Krieg entstehenden Wohlstandsverluste werde der Staat nicht vollständig ausgleichen können. Von daher sei es wichtig, zielgerichtete und wirksame Maßnahmen zu ergreifen, die stark belastete und besonders betroffene Haushalte und Unternehmen entlasten. Gleichzeitig weißen die Länder darauf hin, dass bestimmte Maßnahmen sich auch auf die Haushalte von Ländern und Kommunen auswirken. So erwarten die Länder, dass der Bund bspw. die Ausfälle für den Kinderbonus kompensiert. Ebenfalls gehen die Länder davon aus, dass der Bund die Energiepreispauschale, so wie das geplante Klimageld, vollständig trägt. Auch geht der Bundesrat davon aus, dass die vorgesehene Anhebung der Regionalisierungsmittel um 2,5 Mrd. EUR die beachtlichen Kosten bei Organisation und Umsetzung des 9-Euro-Tickets nicht decken wird. Deshalb fordert der Bundesrat die Bundesregierung dazu auf, die mit dieser Maßnahme bei Ländern und Kommunen entstehenden finanziellen Belastungen vollständig auszugleichen.
Der Bundesrat begrüßt vor dem Hintergrund der Ankunft vieler Geflüchteter und Vertriebener aus der Ukraine, dass der Bund die Länder und Kommunen im Jahr 2022 über einen erhöhten Anteil der Länder an der Umsatzsteuer zunächst mit insgesamt 2 Mrd. EUR bei den Mehraufwendungen für die Unterbringung und Betreuung unterstützen wird. Er weist jedoch darauf hin, dass den Ländern und Kommunen darüber hinaus erhebliche zusätzliche und ungeplante Ausgaben entstehen. In diesem Zusammenhang erinnert er die Bundesregierung an ihre Zusage, die Beteiligung des Bundes an den unabhängig vom Krieg in der Ukraine entstehenden flüchtlingsbezogenen Kosten sowie den Aufwendungen der Länder und Kommunen für die Unterkunft und die Integration zu verstetigen.
Abschließend betont der Bundesrat die Bedeutung der grundgesetzlich verankerten Schuldenbremse für eine solide und nachhaltige Haushaltspolitik sowie im Hinblick auf die Einhaltung der EU-Fiskalregeln. Auch wenn die die finanz- und haushaltspolitischen Herausforderungen für die kommenden Jahre enorm sein werden.