Internationales
Nach Art. 32 Abs. 1 des Grundgesetzes ist die Pflege der Beziehung zu auswärtigen Staaten die Aufgabe des Bundes. Aber auch abseits der formalen diplomatischen Beziehungen ist der Freistaat Sachsen ein Land mit vielfältigen internationalen Verbindungen und regem kulturellen und wirtschaftlichen Austausch. Hierfür ist neben der Sächsischen Staatskanzlei auch die Landesvertretung eine wichtige Drehscheibe und Kommunikationsplattform. Zahlreiche Veranstaltungen, Gespräche und Treffen mit internationalen Entscheidungsträgern finden in der Landesvertretung statt.
Ein wichtiger Baustein der internationalen Zusammenarbeit ist der traditionelle Vorsitz des sächsischen Ministerpräsidenten im Auswärtigen Ausschuss des Bundesrates. Da die Länder traditionell ihre Regierungschefinnen und Regierungschefs in den Auswärtigen Ausschuss entsenden, wird er auch als »Politischer Ausschuss« bezeichnet. Eine weitere Besonderheit liegt darin, dass er nicht regelmäßig, sondern nur aus wichtigem Anlass zusammentritt. Die Routinearbeit, beispielsweise die Ratifizierung von völkerrechtlichen Verträgen nach Artikel 59 Abs. 2 GG, erledigt der Ausschuss meist im schriftlichen Verfahren.
Auch in der interparlamentarischen Zusammenarbeit sind zahlreiche sächsische Bundesratsmitglieder engagiert. Neben seinen durch das Grundgesetz festgelegten Aufgaben im innerstaatlichen Bereich nimmt der Bundesrat auch zahlreiche Aufgaben und Verpflichtungen auf internationaler Ebene wahr. Dazu zählen im Wesentlichen die Beziehungen zu anderen Parlamenten, die Mitwirkung des Bundesrates in Gremien der Europäischen Union, die Teilnahme an internationalen Konferenzen sowie die Mitarbeit in europäischen Netzwerken.
Zu diesen Aktivitäten gehört u.a. auch die Mitarbeit in der Deutsch-Polnischen Freundschaftsgruppe des Bundesrates. Den Vorsitz der Freundschaftsgruppe führt von deutscher Seite der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer.