Bundesregierung
Die Gesetzgebung und die Politik auf Bundesebene werden vom Team der Landesvertretung wachsam begleitet. Ziel ist es, mögliche Auswirkungen auf den Freistaat Sachsen frühzeitig auszumachen und entsprechend zu reagieren. In Deutschland bereitet die Bundesregierung die meisten Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes vor. Als Schnittstelle zwischen Bundes- und Landespolitik arbeiten der Bevollmächtigte und sein Team eng mit den Entscheidungsträgern in den Fachministerien des Freistaates zusammen. Ziel der politischen und fachlichen Koordinierungsarbeit ist es, sächsische Interessen in der Bundespolitik und der Gesetzgebung einzubringen, zu vertreten und durchzusetzen. Oft beginnt die Arbeit hier schon weit, bevor ein Gesetzentwurf im Bundeskabinett beschlossen wird. Um den Prozess des Beteiligungsverfahren für die Länder und Verbände transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten, werden sogenannte »Referentenentwürfe« von Gesetzen und Verordnungen von den Bundesministerien veröffentlicht.
Ein wichtiger Bestandteil der Koordinierung mit dem Bund ist die Zusammenarbeit mit der Staatsministerin beim Bundeskanzler. Als Koordinatorin für die Bund-Länder-Beziehungen arbeitet diese eng mit den Landesregierungen der 16 Länder zusammen. Es geht dabei darum, möglichst frühzeitig Schnittmengen zwischen Bund und Ländern zu suchen und Lösungen bei Meinungsverschiedenheiten zu finden. Das betrifft zum einen die Behandlung von Gesetzen und anderer Vorhaben im Bundesrat, zum anderen Beschlüsse bei den regelmäßigen Besprechungen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder.