1041. Bundesratssitzung vom 2. Februar 2024
Wichtigste Themen: Haushalt 2024 + Solarpaket I + Unterstützung Solarindustrie + Initiative zu Gräberpauschalen + 2. Jahrestag des Angriffs auf die Ukraine + Digitalisierung Gesundheitswesen + Rückführungsverbesserungsgesetz + Reform Staatsangehörigkeitsrecht + Haftpflichtversicherung + Onlineverkäufe von Wirbeltieren + Asyl- + Migrationspolitik + Kampf gegen Antisemitismus + Digitale Dienste + Postgesetz + eForm
Zur vollständigen Tagesordnung einschließlich aller Drucksachen, Beschlüsse usw. dieser Bundesratsplenarsitzung:
Hier finden Sie das Abstimmungsverhalten des Freistaates Sachsen und die Abstimmungsergebnisse aus der 1041. Sitzung des Bundesrates.
Der Bundesrat hat beschlossen, zum »Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024« den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen.
Gemeinsam mit weiteren Ländern hat der Freistaat Sachsen einen Plenarantrag gestellt, in dem die Kürzung des Titels von Besuchergruppen des Bundesrates zugunsten von Besuchergruppen des Bundestages kritisiert wird. Das Angebot des Bundesrates stellt mit der Übernahme von Fahrtkosten eine willkommene Unterstützung dar, auf die vor allem Schulklassen im Rahmen der politischen Bildung gerne zurückgreifen. Deshalb fordert der Bundesrat eine Rücknahme der Kürzung, spätestens mit dem Bundeshaushalt 2025.
Der Bundeshaushalt 2024 weist im Ergebnis der Bereinigungssitzung am 18.1.2024 folgende Eckwerte auf:
Reg. E | Veränderung | HH 2024 neu | |
---|---|---|---|
Ausgaben | 445.688 | +31.120 | 476.808 |
Einnahmen | 445.688 | +31.120 | 476.808 |
dav. Steuereinnahmen | 375.339 | +2.274 | 377.631 |
dav. Sonst. Einnahmen | 53.792 | +6.375 | 60.167 |
Investitionen | 54.234 | +16.288 | 70.522 |
Nettokreditaufnahmen | 16.557 | +22.470 | 39.028 |
Das Haushaltsvolumen steigt gegenüber dem Regierungsentwurf 2024 um rd. 31,1 Mrd. EUR auf 476,8 Mrd. EUR an. Die Nettokreditaufnahme steigt um rd. 22,5 Mrd. EUR auf rd. 39 Mrd. EUR an. Trotzdem wird hiermit die Schuldenbremse eingehalten. Dies ist auch der Grund für den Anstieg der Investitionsausgaben um rd. 16,3 Mrd. EUR auf rd. 70,5 Mrd. EUR.
Bei den sonstigen Einnahmen entfallen rd. 5,75 Mrd. EUR auf eine Erhöhung der Entnahme aus der allgemeinen Haushaltsrücklage. Diese wurde dadurch möglich, dass in 2023 weniger Mittel aus der Rücklage zur Schließung des Haushalts entnommen werden mussten. Hierdurch wurde es auch möglich die Hochwasserhilfen für das Ahrtal i. H. v. rd. 2,7 Mrd. EUR in 2024 aus dem Haushalt zu finanzieren und auf die ursprünglich geplante Ausrufung einer Haushaltsnotlage zu verzichten.
Vom Bundeshaushalt 2024 profitieren eine Reihe von Projekte und Institutionen in Sachsen. So u. a. eine Reihe von Kulturveranstaltungen wie das Lichtfest Leipzig 2024, das Kulturhauptstadtjahr 2025 in Chemnitz, die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden und der „Der Ring des Nibelungen“ der Dresdner Musikfestspiele.
Hinzu kommen u. a. Mittel für ein Bundesforschungszentrum für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen in Bautzen und 2 Mio. EUR für die Errichtung eines Punkt-Holzhochhauses in Leipzig.
Das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Vermeidung kurzfristig auftretender wirtschaftlicher Härten für den Ausbau der erneuerbaren Energien hat den Bundesrat mit sächsischer Unterstützung passiert. Der Bundesrat hat hierzu begleitend eine vom Freistaat Sachsen eingebrachte Entschließung gefasst und einen Plenarantrag des Freistaates Sachsen zur Unterstützung der europäischen Solarindustrie beschlossen. Der sächsische Energieminister Günther hat zu den sächsischen Anliegen im Bundesrat gesprochen.
Ziel der vorliegenden Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist die schnelle Umsetzung zeitkritischer Elemente aus dem geplanten »Solarpaket I«. Diese umfassen im Wesentlichen die Fristverlängerung für die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung mit BNK-Systemen und die Verlängerung der Realisierungsfristen für Windenergie an Land nach § 36e Absatz 1 EEG. Dieser Teil des Solarpaketes I war vom Ausschusses für Klimaschutz und Energie des Deutschen Bundestages vom übrigen Gesetzespaket abgespalten worden. In einem zweiten Teilbeschluss sollen voraussichtlich Anfang 2024 die verbleibenden Maßnahmen des Solarpakets I vom Bundestag verabschiedet werden.
Mit der vorgesehenen Verlängerung der Frist zur Ausstattung von Windenergieanlagen mit einem BNK-System um ein Jahr auf den 1. Januar 2025 wird die drohende unverschuldete Pönalisierung der Betreiber von Windenergieanlagen durch Strafzahlungen nach § 52 EEG abgewendet, die sich etwa aus neuen Anforderungen durch die laufende Novellierung der AVV-Kennzeichnung für Windenergieanlagen an Land sowie durch das Rundschreiben des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie für Windenergieanlagen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone ergeben können. Dahingehend hat der Gesetzgeber schnell Abhilfe geleistet.
Mit der Verlängerung der Realisierungsfristen bei der Errichtung von Windenergieanlagen an Land gemäß § 36e Absatz 1 EEG wird auf die verlängerten Lieferzeiträume in der Branche reagiert. In der Zeit der Corona-Pandemie und anschließend im Zuge des russischen Überfalls auf die Ukraine haben sich Lieferzeiten für einzelne Anlagenkomponenten für Windenergieanlagen teilweise deutlich verlängert. Insbesondere bei Transformatoren aber auch bei anderen Komponenten bestehen derzeit erhebliche Herausforderungen hinsichtlich ihrer Lieferung. Diese wirken sich unmittelbar auf die Einhaltung der Realisierungsfristen aus. Dahingehend bessert der Gesetzgeber mit dieser Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes nach.
Der Freistaat Sachsen brachte zum Gesetz eine Entschließung ein, in der angemahnt wird, die weiteren Teile des »Solarpakets I« sehr zeitnah vorzulegen. Diese Entschließung wurde in den Ausschüssen mit einer breiten Mehrheit gefasst. Zudem brachte Sachsen erfolgreich einen von weiteren Ländern mitgetragenen Plenarantrag in den Bundesrat ein, der auf die aktuelle Situation der Solarindustrie in Sachsen und weiteren ostdeutschen Ländern eingeht und die Vorlage der »Solarpakets I« bis zur nächsten Plenarsitzung des Bundesrates am 22. März 2024 einfordert. Hierbei müssen aus Sicht des Bundesrates zwingend auch Resilienzinstrumente zur Stärkung der europäischen und deutschen Solarindustrie enthalten sein. Mit Resilienz-Auktionen und speziellen Resilienz-Boni im EEG als kurzfristig wirkende industriepolitische Instrumente soll die verstärkte Installation europäischer Photovoltaikmodule angereizt werden. Hierdurch sollen die in Sachsen und weiteren ostdeutschen Ländern tätigen Unternehmen der Photovoltaikindustrie auf unter den Bedingungen von Überkapazitäten von PV-Modulen aus chinesischer Produktion eine Chance auf dauerhafte Fortführung ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten haben. Damit würden auch die Arbeitsplätze in den verschiedenen Wertschöpfungsstufen der Photovoltaikbranche wie etwa der PV-Glas-, der Zellfertigung und Modulfertigung in den ostdeutschen Ländern dauerhaft gesichert.
In seiner Rede stellte Energieminister Wolfram Günther die strategische Bedeutung der Solarindustrie als Schlüsselindustrie Deutschlands als auch für die Energiesouveränität Europas heraus. Nicht nur für die wirtschaftliche Entwicklung Sachsens und die ostdeutschen Länder sei die Photovoltaikindustrie ein entscheidender Pfeiler, sondern auch ein wichtiger Baustein für die Resilienz der europäischen Staaten im Energiesektor. Vor diesem Hintergrund warb Energieminister Günther für ein schnelles und entschiedenes Handeln des Bundes in der Umsetzung der Vorhaben aus dem »Solarpaket I« als auch bei der Verankerung entsprechender industriepolitischer Instrumente, die angesichts der erheblichen Marktverzerrung in der Branche, unter anderem mit Solarmodulen aus chinesischer Produktion mit einer Preissetzung unterhalb der Herstellungskosten, wieder faire Marktbedingungen in der Solarbranche herstellen soll. Hierfür steht der Bund in der Verantwortung, ein geschütztes Marktsegment im Erneuerbare-Energien-Gesetz mit Resilienzkriterien zu schaffen, um diese Schlüsseltechnologien in Deutschland und die hochqualifizierten Arbeitskräfte der Branche in Sachsen und weiteren ostdeutschen Ländern zu halten.
Der Freistaat Sachsen hat eine Initiative in den Bundesrat eingebracht, in der der Bund aufgefordert wird, seinen Verpflichtungen für Gräber von Opfern von Krieg und Gewaltherrschaft nachzukommen.
Das Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend (BMFSFJ) ist gesetzlich verpflichtet, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats die Pauschale für die Anlegung, Instandsetzung, Pflege und Verlegung von Gräbern und für Identifizierung namentlich unbekannter Toter für zwei aufeinanderfolgende Haushaltsjahre festzulegen. Dieser Verpflichtung wurde seit 1. Januar 2021 nicht mehr nachgekommen.
Die Höhe der seit 2019 unveränderten Pauschalen zur Erstattung der Aufwendungen an die Länder ist im Hinblick auf die zwischenzeitliche Preisentwicklung nicht mehr auskömmlich. Denn mit den aktuellen Pauschalzuwendungen werden weder die seit 2021 gestiegenen Lohnkosten noch die Preissteigerungen von Strom und Dieselkraftstoffen kompensiert, was die laufende Pflege der Gräber und Grabstätten der Opfer im Sinne des Gräbergesetzes deutlich erschwert. Darüber hinaus haben sich bekanntermaßen seit 2021 die Kosten für Bauleistungen deutlich erhöht
Die Bundesregierung soll deshalb aufgefordert werden, die Gräberpauschalen für 2025 und 2026 neu festzusetzen und im Verhältnis zu den derzeitigen Pauschalen um mindestens 25 % zu erhöhen.
Der Antrag wurde zur Beratung in die Ausschüsse verwiesen.
Der Bundesrat hat auf Initiative zahlreicher Ländern in einer Entschließung den Angriff Russlands auf die Ukraine verurteilt. Der Freistaat Sachsen ist der Initiative als Antragsteller beigetreten.
In der Entschließung wird der anhaltende Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine als eklatanter Verstoß gegen das Völkerrecht auf das Schärfste verurteilt. Russland müsse sofort jegliche Angriffshandlungen einstellen und sich aus dem gesamten Hoheitsgebiet der Ukraine zurückziehen. Der Bundesrat verurteilt die Angriffshandlungen und Bombardierungen auf die Ukraine und die damit einhergehenden Todesopfer und Verletzten, die Zerstörung von ukrainischen Kulturstätten sowie der Infrastruktur. Gleichzeitig zollt er dem entschlossenen Kampf der Ukrainerinnen und Ukrainer großen Respekt und Anerkennung.
Die Ukraine sei Teil der europäischen Familie. Erforderlich sei daher, dass Deutschland gemeinsam mit der Europäischen Union seine humanitäre, politische und militärische Unterstützung für die Ukraine fortführe. Die Länder begrüßen den Beschluss der europäischen Staats- und Regierungschefs, EU-Beitrittsverhandlungen unter anderem mit der Ukraine zu eröffnen. Dies sei ein wichtiger Schritt, um der Ukraine eine positive Perspektive zu geben und wichtige Reformen umzusetzen.
Der Bundesrat will die partnerschaftlichen Beziehungen zu den Menschen in der Ukraine weiter ausbauen. Zu begrüßen sei, dass bereits viele Kommunen und einige deutsche Länder Regional- und Städtepartnerschaften geschlossen haben und weitere Kommunen und Länder solche anstreben. Dies könne kurzfristig mit dazu beitragen, dauerhafte Verbindungen zwischen den Menschen zu etablieren und in der jetzigen Notsituation akut zu helfen.
Die Länder würdigen die großen Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen, aus der Ukraine geflüchtete Menschen aufzunehmen. Sie unterstützen das Ziel, die Integration der geflüchteten Menschen aus der Ukraine weiter voranzubringen. Immer mehr Ukrainerinnen und Ukrainer fänden als Fachkräfte Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt, heißt es in dem Entschließungsantrag der Länder.
Der Bundesrat hat das Digital-Gesetz mit der Unterstützung des Freistaates Sachsen passieren lassen. Das Gesetz kann nunmehr nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten verkündet werden und in Kraft treten.
Mit dem Gesetz wird u. a. die Bedeutung der elektronischen Patientenakte (ePA) wird erhöht. Die Versicherten können im Rahmen einer Widerspruchslösung (»Opt-out«) entscheiden, ob sie die ePA zusammen mit ihren Ärzten und den Apotheken nutzen wollen und mit welchen Inhalten die ePA befüllt werden soll. Das E-Rezept wird weiterentwickelt. Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) werden für die Versicherten durch weitere Erleichterungen besser nutzbar gemacht. Videosprechstunden werden ausgebaut. Die Interoperabilität wird verbessert und die Cybersicherheit wird erhöht.
In den Beratungen im Deutschen Bundestag wurden für die Versicherten weitere Verbesserungen des Gesetzes erreicht. So haben die Krankenkassen eine Ombudsstelle einzurichten, die Versicherte bei allen Fragen und Problemen im Zusammenhang mit der ePA berät. Gesetzlich Versicherte können verlangen, dass elektronische Abschriften der ärztlich geführten Behandlungsakte von niedergelassenen Ärzten und von Krankenhäusern in die ePA eingestellt werden. Die Versicherten können ebenfalls, falls ihre Krankenkasse optional eine entsprechende Schnittstelle zur Verfügung stellt, Daten aus Wearables, bspw. aus Smartwatches oder Fitness-Trackern, in die ePA übermitteln und dort speichern lassen. Schließlich wurden weitere (Prüf-)Aufträge erteilt: so haben die Gesellschaft für Telematik bzw. das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Umsetzungskonzepte für (elektronische) Warnungen im Fall von Arzneimittelrückrufen zu entwerfen. Ebenfalls soll geprüft werden, inwieweit Patientenverfügungen in der ePA gespeichert werden können.
Aus sächsischer Sicht ist auf einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag hinzuweisen, mit dem die Forderung einer sächsische Bundesratsinitiative umgesetzt wurde (vgl. BR-Drucksache 469/22). Hiernach wird die Abrechnung ärztlicher Leistungen über die Ausgabe einer elektronischen Gesundheitskarte an Heilfürsorgeberechtigte eingeräumt. Durch diese Änderung wird die medizinische Versorgung für die Heilfürsorgeberechtigten, in der Regel Beamtinnen und Beamte von Polizei und Feuerwehr verbessert und vereinfacht.
Der Bundesrat hat das Gesetz zur Verbesserung der Rückführung ohne die Unterstützung Sachsens passieren lassen.
Mit dem Gesetz sollen Rückführungen von Personen ohne Bleiberecht effektiver durchgeführt werden. Hierfür ist ein Bündel an Maßnahmen vorgesehen, die effektivere Verfahren und eine konsequentere Durchsetzung der Ausreisepflicht vorsehen.
Dazu zählen unter anderem erweiterte Durchsuchungsmöglichkeiten und eine Ausdehnung des Ausreisegewahrsams. Die Fortdauer und die Anordnung von Abschiebungshaft soll künftig unabhängig von etwaigen Asylantragstellungen möglich sein, auch bei Folgeanträgen. Verstöße gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote werden laut Vorlage als eigenständiger Haftgrund außerhalb der Fluchtgefahr im Rahmen der Sicherungshaft geregelt. Zudem ist ein behördliches Beschwerderecht für den Fall der Ablehnung des Abschiebungshaftantrags vorgesehen.
Die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams wird von derzeit zehn auf 28 Tage verlängert, um effektiver als bisher ein Untertauchen des Abzuschiebenden zu verhindern. Reduziert werden sollen die Fälle, in denen Staatsanwaltschaften bei Abschiebungen aus der Haft zu beteiligen sind. Auch sollen Abschiebungen nicht mehr angekündigt werden müssen, sofern nicht Familien mit Kindern unter zwölf Jahren betroffen sind.
Die Suche nach Daten und Dokumenten zur Identitätsklärung soll erleichtert werden, ebenso das Auffinden abzuschiebender Personen. Dazu sollen die Behörden auch andere Räumlichkeiten als das Zimmer des abzuschiebenden Ausländers in einer Gemeinschaftsunterkunft betreten können. Vorgesehen ist außerdem, dass Widerspruch und Klage gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Wohnsitzauflagen und räumliche Beschränkungen sollen ebenfalls künftig von Gesetzes wegen sofort vollziehbar sein. Daneben sind weitere Maßnahmen etwa zur erleichterten Abschiebung von Straftätern und Gefährdern vorgesehen. Ein Ausweisungstatbestand soll geschaffen werden, der an die Angehörigkeit zu Strukturen der Organisierten Kriminalität anknüpft und unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung ausgestaltet ist. Erleichtert werden soll die Ausweisung von Schleusern. Zur Bekämpfung der Schleusungskriminalität ist eine Verschärfung der bisherigen Strafandrohungen für entsprechende Delikte vorgesehen. Zugleich wird klargestellt, dass die Rettung Schiffbrüchiger auch künftig nicht strafbar ist.
Minderjährige und Familien mit Minderjährigen sollen »grundsätzlich nicht in Abschiebehaft genommen« werden können, mit Ausnahme minderjähriger Gefährder oder Jugendstraftäter. In Verfahren zu Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam soll Betroffenen eine Pflichtverteidigung zur Seite gestellt werden.
Asylbewerber sollen künftig drei Jahre statt 18 Monate lang die niedrigeren Asylbewerberleistungen erhalten. Ausländern, die in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen verpflichtet sind, soll die Aufnahme einer Beschäftigung bereits nach sechs statt nach neun Monaten ermöglicht werden. Die Erlaubnis zur Beschäftigung geduldeter Ausländer soll nicht mehr im freien Ermessen der Ausländerbehörde stehen. Damit soll ein Gleichklang mit der Regelung für Geduldete hergestellt werden, die verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. Die geforderte Vorbeschäftigungszeit vor der Erteilung einer »Beschäftigungsduldung« soll von 18 auf zwölf Monate gesenkt und das wöchentliche Mindestmaß der Beschäftigung von 35 auf 20 Stunden reduziert werden. Damit mehr Menschen von der Beschäftigungsduldung profitieren können, soll der bisherige Stichtag für die Einreise bis zum 1. August 2018 auf Ende 2022 verlegt werden.
Der Deutsche Bundestag hatte in seinen Beratungen eine Ergänzung am Gesetz vorgenommen. Hiernach soll bei einer richterlichen Anordnung von Abschiebungshaft zwingend die Bestellung eines anwaltlichen Vertreters erfolgen. Im Innenausschuss des Bundesrates hatte Sachsen eine Anrufung des Vermittlungsausschusses unterstützt, da befürchtet wird, dass diese Regelung dazu führt, dass sich mehr Ausreisepflichtige dem Zugriff zur Durchsetzung der Rückführung entziehen können.
Diese Regelung wird innerhalb der sächsischen Staatsregierung unterschiedlich bewertet. In der Folge hat sich der Freistaat Sachsen zur Empfehlung, den Vermittlungsausschuss anzurufen, koalitionsbedingt enthalten.
Der Bundesrat hat das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts ohne sächsische Unterstützung passieren lassen.
Mit der Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts möchten die Koalitionsfraktionen den Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit erleichtern. Bei Einbürgerungen soll Mehrstaatigkeit künftig generell zugelassen werden. Zugleich soll eine Einbürgerung in der Regel bereits nach einem Aufenthalt von fünf statt bisher acht Jahren möglich sein, bei besonderen Integrationsleistungen schon nach drei Jahren. Auch die für den automatischen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit eines Kindes ausländischer Eltern durch Geburt im Inland erforderliche Aufenthaltsdauer eines Elternteils in der Bundesrepublik wird von acht auf fünf Jahre verkürzt. Die bisherige Optionsregelung entfällt vollständig.
Beim Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes als einer Voraussetzung für eine Einbürgerung soll gesetzlich künftig Klarheit darüber bestehen, dass »antisemitisch, rassistisch oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen« mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar sind und gegen dessen freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen. Mit dem Gesetz soll auch gewährleistet werden, dass die Staatsangehörigkeitsbehörden durch die Staatsanwaltschaften sicher von strafrechtlichen Verurteilungen erfahren, denen antisemitische, rassistische oder sonstige menschenverachtende Beweggründe zugrunde liegen.
Ausgeschlossen sein soll eine Einbürgerung auch im Fall einer Mehrehe oder wenn jemand durch sein Verhalten zeigt, dass er die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau missachtet. Bei der Sicherheitsabfrage ist eine Erweiterung des Kreises der zu beteiligenden Sicherheitsbehörden vorgesehen.
Bei der Anspruchseinbürgerung gilt mit Ausnahme bestimmter Fälle, dass der Lebensunterhalt für sich selbst und die unterhaltspflichtigen Angehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) oder Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) bestritten werden muss. Ausnahmen davon sollen für Personen gelten, die in den vergangenen zwei Jahren mindestens 20 Monate in Vollzeit erwerbstätig waren, für Menschen, die mit einer in Vollzeit tätigen Person und einem Kind in familiärer Gemeinschaft leben sowie für die sogenannten Gastarbeiter und Vertragsarbeitnehmer, die bis 1974 in die Bundesrepublik beziehungsweise bis 1990 in die ehemalige DDR eingereist sind. Gast- und Vertragsarbeiter müssen dem Gesetz zufolge zudem keinen Einbürgerungstest absolvieren und lediglich mündliche deutsche Sprachkenntnisse nachweisen.
Im ersten Durchgang hatte der Bundesrat zum Gesetzentwurf zum Teil mit sächsischer Unterstützung umfangreich Stellung genommen. Die nun vom Deutschen Bundestag vorgenommenen Änderungen gehen Teilen der sächsischen Staatsregierung nicht weit genug. So hatte Sachsen im Innenausschuss Anträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses gestellt. In der Folge hat sich der Freistaat zur Anrufung des Vermittlungsausschusses koalitionsbedingt enthalten.
Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht und zur Änderung anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften nicht zugestimmt. Der Freistaat Sachsen hat dem Gesetz ebenfalls nicht zugestimmt.
Die Bedenken der Mehrheit der Länder gegen die Einführung einer Versicherungspflicht für Gabelstapler und Rasenmäher (und andere zulassungsfreie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 und 20 km/h) im öffentlichen Straßenverkehr ließen sich auch durch die Abgabe einer Protokollerklärung der Bundesregierung nicht ausräumen. In dieser war in Aussicht gestellt worden, dass die Versicherungspflicht in einem künftigen Gesetzgebungsverfahren aufgehoben werden soll und damit nicht am 1.1.2025 in Kraft treten werde. Gegen die Einführung der Versicherungspflicht waren länderseitig Bedenken geäußert worden. Diese führe zu einem zu hohen bürokratischen Aufwand bei der Überprüfung von bestehenden Haftpflichtversicherungen.
Das Gesetz dient der Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union, welche eine Versicherungspflicht für den Gebrauch näher definierter Fahrzeuge vorsieht, nationale Sonderregelungen für den Gebrauch von Fahrzeugen im Motorsport sowie weitere optionale Ausnahmen von der Versicherungspflicht ermöglicht und die Mindestversicherungssummen erhöht. Der Schwerpunkt der Richtlinie liegt in der Harmonisierung der Entschädigung von Verkehrsopfern im Fall der Insolvenz des Kfz-Haftpflichtversicherers. Die Richtlinie harmonisiert darüber hinaus die Schadensverlaufsbescheinigung und enthält Vorgaben für die Schadensfreiheitsrabattpolitik der Versicherer.
Die Länder befürchten, dass die Regelung zu einem hohen Aufwand gerade für die Versicherer führt und zusätzliche Kosten bei den Versicherten führt. Betroffen wären besonders das Transport und Baugewerbe, die derzeit ohnehin mit wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen haben. Zum Schutz der Verkehrsopfer sei die Regelung nicht erforderlich, da meist ein anderweitiger Versicherungsschutz bestehe und ansonsten die Verkehrsopferhilfe einspringen würde. Die mit der Regelung vorgesehen Entlastung der Verkehrsopferhilfe rechtfertige die neue Versicherungspflicht nicht, da diese nur in wenigen Fällen belastet würde.
Nun können die Bundesregierung oder der Bundestag den Vermittlungsausschuss anrufen, um mit den Ländern einen Kompromiss zu erarbeiten.
Der Bundesrat hat mit der Unterstützung des Freistaates Sachsen eine vom Land Schleswig-Holstein eingebrachte Entschließung zur Regulierung des Onlinehandels mit Wirbeltieren gefasst.
In der Entschließung bitten die Länder den Bund, verschiedene Maßnahmen zu ergreifen, um den Online-Handel mit Wirbeltieren zu regulieren. Denn, so argumentiert die Entschließung, die bestehenden rechtlichen Vorgaben seien unzureichend und es bestünden Rechts- und Vollzugslücken. Immer mehr über den Onlinehandel erworbene Tiere würden in den Tierheimen wieder abgegeben. Der Online-Handel sei oft anonym und verleite zu Spontankäufen. So würden wenig sachkundige Personen Tiere (vor allem Hunde, aber auch exotische Tiere) erwerben und seien dann nicht selten mit dem Umgang und/oder den Kosten der Tierhaltung überfordert. Bei Hunden geschehe es oft, dass unter dem Aspekt des vermeintlichen Tierschutzes, schlecht sozialisierte Tiere aus dem Ausland zu günstigen Preisen angeboten würden. Eine Kombination, die äußerst kritisch sei und zu einer gehäuften Abgabe sogenannter Problemtiere führe, die ihre Halter häufig finanziell, aber auch im Umgang mit den Tieren überfordere.
Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung in der Entschließung aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für eine Regelung zum Onlinehandel mit Wirbeltieren zu engagieren. Außerdem möge der Bund die Bundesländer dabei unterstützen, eine zentrale Recherchestelle für den Onlinehandel mit Wirbeltieren zu errichten. Die Recherchestelle soll besonders spezialisiert agieren und so den Herausforderungen des Online-Handels besser begegnen können. Weiterhin soll der Bund eine Identitätsprüfung der Anbieter von Wirbeltieren im Onlinehandel einführen, um tierschutzrelevante Missstände besser erkennen zu können. Die Länder fordern außerdem, die Sanktionen bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz zu verschärfen und neue Ordnungswidrigkeitstatbestände einzuführen. Schließlich soll der Bund die rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung einer zentralen länderübergreifenden Datenbank mit Informationen über Tierhaltungs- und Betreuungsverbote sowie erteilte oder versagte tierschutzrechtliche Erlaubnisse einrichten. Durch die bundesweite Datenbank sollen länderübergreifende Bemühungen hinsichtlich der Überwachung und Nachverfolgung von Verstößen unterstützt werden.
Die Entschließung wird nun der Bundesregierung übermittelt, die selber entscheidet, wann und ob sie die Forderungen aufgreift und umsetzt.
Der Bundesrat hat mit Unterstützung des Freistaates Sachsen eine Entschließung für Humanität und Rechtsstaatlichkeit in der Asyl- und Migrationspolitik gefasst.
Bund und Länder haben am 6. November 2023 beim »Migrationsgipfel« gemeinsam Maßnahmen zur Aufnahme, Unterbringung und Integration Geflüchteter beschlossen. Mit dem Entschließungsantrag fordert der Bundesrat nun flankierende Maßnahmen von Seiten des Bundes ein, damit die gefassten Beschlüsse in Ländern und Kommunen schnellstmöglich umgesetzt werden können. So soll der Bund unter anderem bau- und vergaberechtliche Erleichterungen für Gemeinschaftsunterkünfte, soziale Einrichtungen und Bildungseinrichtungen schaffen. Die Jobcenter sollen finanziell sach- und bedarfsgerecht ausgestattet und die Ausländerbehörden durch verstärkte Digitalisierung entlastet werden. Damit sollen die Voraussetzungen zur schnellen Vermittlung von Migrantinnen und Migranten in den Arbeitsmarkt geschaffen werden. Die Mindestanforderungen für eine bundesweit geltende Bezahlkarte sollen schnell festgelegt werden. Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe sollen stärker unterstützt und die Angebote etwa von Integrationslotsinnen und -lotsen ausgebaut werden. Außerdem soll es mehr Flexibilität bei Sprachkursen und der Qualifikation von Sprachtrainerinnen und -trainern sowie Sprachlehrerinnen und -lehrern geben. Darüber hinaus soll sich der Bund stärker bei der Aufnahme und Begleitung Minderjähriger engagieren und stärker an den mittel- und langfristigen migrationsbedingten Kosten beteiligen, z. B. bei Investitionen in Schulen. Eine Kürzung der Mittel für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnt der Bundesrat ab und fordert stattdessen seine sachgerechte Ausstattung.
Der Bundesrat hat mit Unterstützung des Freistaates Sachsen eine Entschließung gefasst, mit der er jegliche Form des Antisemitismus auf das Schärfste verurteilt.
Der Bundesrat zeigt sich darin besorgt über antisemitische Vorfälle und antiisraelische Hassdemonstrationen nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel und bekräftigt das Existenzrechts Israels und die Sicherheit jüdischer Menschen in Deutschland als Ausprägung der deutschen Staatsräson.
Zudem fordert der Bundesrat ein glaubhaftes Bekenntnis zum Existenzrecht Israels als Voraussetzung für die Einbürgerung.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung außerdem auf zu prüfen, wie der Straftatbestand der Volksverhetzung auf Störungen des öffentlichen Friedens erweitert werden kann, die sich aus der Leugnung des Existenzrechts Israels ergeben. Damit will der Bundesrat Aufrufe zur Beseitigung des Staates Israel im Rahmen von Demonstrationen effektiv bekämpfen und für Einsatzkräfte der Polizei mehr Klarheit schaffen, wann sie eingreifen können
Abschließend wird die Bundesregierung aufgefordert in Abstimmung mit den Innen- und Justizministern der Länder zeitnah Vorschläge zur Änderung des Straf- und Staatsangehörigkeits-rechts zu entwickeln.
Der Bundesrat hat sich erstmalig mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein sog. Digitale-Dienste-Gesetz, mit dem die Plattformaufsicht in Deutschland neu geregelt werden soll, befasst und eine Stellungnahme beschlossen. Der Freistaat Sachsen hat die Stellungnahme umfänglich unterstützt.
Am 16. November 2022 ist die Verordnung (EU) 2022/2065 des EP und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG, besser bekannt unter dem Namen Digital Services Act, in Kraft getreten.
Mit dem Digital Services Act wird ein europaweit einheitlicher Rechtsrahmen für ein sicheres und vertrauenswürdiges Online-Umfeld und für alle Kategorien digitaler Vermittlungsdienste, wie Onlineplattformen und Suchmaschinen geschaffen. Plattformbetreiber werden stärker in die Pflicht genommen, Vorkehrungen gegen rechtswidrige Inhalte zu treffen und diese zu bekämpfen. Zudem soll eine starke und dauerhafte Aufsichtsstruktur aufgesetzt werden, die eine wirksame Aufsicht über digitale Vermittlungsdienste in der EU sicherstellt.
Während die Bestimmungen für sehr große Onlineplattformen und Suchmaschinen über 45 Millionen Nutzer bereits in Kraft sind und seit August 2023 direkt von der EU-Kommission durchgesetzt werden, gelten die Regeln für kleinere Dienste erst ab dem 17. Februar 2024. Die Aufsicht erfolgt hier in den jeweiligen Mitgliedstaaten.
Mit dem Gesetzentwurf für ein sog. »Digitale-Dienste-Gesetz« wird der nationale Rechtsrahmen an den Vorgaben des Digital Services Act ausgerichtet und entsprechend für Deutschland angepasst. So sollen die rechtlichen Voraussetzungen für die behördliche Überwachung der Einhaltung von Vorschriften des Digital Services Act geschaffen werden. Ferner regelt der Gesetzentwurf Buß- und Zwangsgelder für Verstöße.
Als zentrale Koordinierungsstelle für die digitalen Dienste und als zentrale Beschwerdestelle für Verbraucher und Unternehmen mit Niederlassung in Deutschland sieht das Digitale-Dienste-Gesetz eine Stelle in der Bundesnetzagentur vor. Ergänzend vorgesehen sind Sonderzuständigkeiten – für den Bereich Jugendschutz – die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz sowie die Landesmedienanstalten und – für den Bereich Datenschutz – der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Anbieter sollen insbesondere in die Pflicht genommen werden, Melde- und Abhilfeverfahren für rechtswidrige Inhalte zu treffen. Kommen die Online-Dienste diesen Verpflichtungen nicht nach, können die Nutzenden dies bei der Bundesnetzagentur melden.
In seiner Stellungnahme adressiert der Bundesrat weitere Wünsche hinsichtlich der Aufsichtsstruktur über die digitalen Vermittlungsdienste. So soll die Zuständigkeit für die Überprüfung von Webseiten bezüglich des Profilings allein auf die Landesdatenschutzbehörden übertragen werden oder zumindest soll der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Landesdatenschutzbehörden einbeziehen. Vorgeschlagen wird ferner, eine weitere Zuständigkeit für den Vollzug des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes durch Bundesbehörden zu prüfen.
Darüber hinaus fordert der Bundesrat, die Regelungen über die Meldung und Löschung strafbarer Inhalte sowie die entsprechenden Sanktionsvorschriften bei Verstößen zu überprüfen und, sofern möglich, zu verschärfen. Zudem bittet der Bundesrat im weiteren Gesetzgebungsverfahren um klarstellende Regelungen, unter anderem für die Benennung von inländischen Zustellungsbevollmächtigten bei Plattformbetreibern zur Abwicklung von Gerichtsverfahren.
Auch möchte der Bundesrat sichergestellt sehen, dass auch der Bereich der Forschung angemessen Berücksichtigung findet.
Sachsen hat die Stellungnahme in allen Punkten unterstützt.
Der Bundesrat hat sich mit einem Entwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts befasst und hierzu Stellung genommen. Der Freistaat Sachsen hat Teile der Stellungnahme unterstützt.
Das Postrecht von 1997 wird durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung grundlegend überarbeitet, um sicherzustellen, dass auch in Zukunft flächendeckend angemessene Postdienstleistungen angeboten werden und fairer Wettbewerb herrscht. Die Kommunikation per Brief habe im Internetzeitalter an Bedeutung verloren, so dass die Kosten des bestehenden Briefnetzes auf immer weniger Briefe verteilt werden müssten. Daher sieht der Gesetzentwurf weniger Zeitdruck bei der Briefbeförderung vor. Aktuell müssen mindestens 80 Prozent der Briefe am nächsten Werktag zugestellt sein. Zukünftig sollen 95 Prozent der Briefe spätestens am dritten folgenden Werktag bei den Empfängerinnen und Empfängern eingehen.
Das Gesetz greift ebenfalls die zukünftigen Arbeitsbedingungen auf und soll Anreize für eine umweltfreundlichere Postzustellung setzen. Um unfairen Wettbewerb zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu unterbinden, sieht der Gesetzentwurf vor, dass sich alle Postdienstleistungsunternehmen zukünftig im Rahmen eines »digitalen Marktzugangsverfahrens« bei der Bundesnetzagentur registrieren. Zugang zum Markt sollen nur Unternehmen bekommen, die sich an festgelegte Kriterien halten. Um gegen Verstöße bei den geforderten Arbeitsbedingungen wirksam vorzugehen, ist eine Beschwerdestelle für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Bundesnetzagentur geplant.
Der Bundesrat hat zum Gesetzentwurf umfangreich Stellung genommen. Wichtig ist es ihnen, dass auch in einer digitalen Gesellschaft flächendeckende Postdienstleistungen angeboten werden. Hierzu bedarf es an zahlreichen Stellen des Gesetzes noch Klarstellungen. Es dürfe nicht zu starken Unterschieden oder zu Benachteiligungen der ländlichen Regionen kommen. Sichergestellt werden soll zudem, dass bei der Verlängerung der Postlaufzeiten die Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften am Erscheinungstag erfolgen müsse. Auch Wahl- und Abstimmungsunterlagen für staatliche und kommunale Wahlen sollen bis zum zweiten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag ausgeliefert werden.
Zum Schutz der Paketzusteller und -zustellerinnen sind nach dem Willen der Bundesregierung schwere Pakete über 10 kg zukünftig zu kennzeichnen. Pakete über 20 kg sollen nur noch durch zwei Personen oder mit einem technischen Hilfsmittel bewegt werden. Das teilen die Länder im Grundsatz, bitten jedoch um eine Formulierung, welche Mindestanforderungen technische Hilfsmittel haben sollen.
Letztlich haben die Länder in ihrer Stellungnahme der Bundesregierung zahlreiche Hinweise gegeben, an welchen Stellen das wichtige Zustimmungsgesetz zu verbessern ist, um es erfolgreich zum Abschluss zu bringen.
Der Bundesrat hat der Verordnung zur Änderung vergaberechtlichen Vorschriften mit den Stimmen Sachsens zugestimmt und eine Entschließung gefasst.
Die Änderung der Regeln für öffentliche Aufträge ist notwendig geworden, weil das Vergaberecht an neue elektronische Formulare angepasst wurde. Diese neuen Formulare, genannt »eForms«, werden jetzt für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen über Aufträge von öffentlichen Stellen in der EU auf der Online-Plattform Tenders Electronic Daily (TED) verwendet.
Die nationalen Regeln für Vergabeverfahren wurden an die Vorschriften der EU angepasst. Auch die Regeln für Bauprojekte (VOB/A) wurden aktualisiert. Dadurch wurden Verweise in den nationalen Regeln überholt. Diese Verordnung passt sie entsprechend an. Die Anpassungen dienen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit. Inhaltliche Änderungen oder Auswirkungen auf die Vergabestellen ergeben sich mit dieser Verordnung nicht.
Zudem hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst, die auf einen sächsischen Antrag im Wohnungsausschuss zurückgeht. In dieser wird die Bundesregierung an den Beschluss des Bundesrates vom 16. Juni 2023 erinnert, mit dem er diese aufgefordert hatte, den Ländern klarstellende Erläuterungen zur künftigen rechtssicheren Berechnung des geschätzten Auftragswertes für die Ermittlung des EU-Schwellenwertes in der Praxis zur Verfügung zu stellen. Das von der Bundesregierung im Sommer an die Länder versandte Schreiben erläuterte lediglich abstrakt die geltende Rechtslage und blieb somit hinter der Verordnungsbegründung selbst zurück.