994. Bundesratssitzung vom 9. Oktober 2020
Wichtigste Themen: Wahlen + KfZ-Steuer + Ehrenamt + Jahressteuergesetz + Krankenhauszukunftsgesetz + Stromspeicher + Kind-Krankentage + Abmahnmissbrauch + Wohneigentumsrecht + Datenaustausch Kindeswohl + Familiennachzug + Westbalkanregelung + Flughäfen + Bedarfe Grundsicherung + Nutri-Score + Kosten Personalausweis
Zur vollständigen Tagesordnung einschließlich aller Drucksachen, Beschlüsse usw. dieser Bundesratsplenarsitzung:
Hier finden Sie das Abstimmungsverhalten des Freistaates Sachsen und die Abstimmungsergebnisse aus der 994. Sitzung des Bundesrates:
Der Bundesrat hat den Sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer erneut zum Vorsitzenden des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten gewählt. Der Ausschuss befasst sich mit der Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten. In den Sitzungen des Ausschusses erstattet der Außenminister den Ministerpräsidenten Bericht über außenpolitische Schwerpunkte der Bundesregierung.
Da die Länder traditionell ihre Regierungschefs in den Auswärtigen Ausschuss entsenden, gehört dieser zu den beiden »Politischen Ausschüssen« des Bundesrates. Eine weitere Besonderheit liegt darin, dass der Ausschuss nicht regelmäßig, sondern nur aus wichtigem Anlass zu einer »politischen Sitzung« zusammentritt. Daneben erfolgt die notwendige Beteiligung des Ausschusses durch Umfrageverfahren unter den Ausschussmitgliedern.
Der Bundesrat hat das »Siebte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes« passieren lassen.
Das 7. Kfz-Steuer-Änderungsgesetz sieht die stärkere Berücksichtigung der CO2-Komponente durch Einführung eines progressiven CO2-Tarifs bei der Kraftfahrzeugsteuer für PKW mit Verbrennungsmotor ebenso vor, wie die befristete Begünstigung besonders emissionsreduzierter Pkw. Außerdem wird der Erstzulassungszeitraum für die Gewährung der zehnjährigen Steuerbefreiung reiner Elektrofahrzeuge verlängert.
Zur Entlastung des Mittelstands entfällt künftig die bisherige Sonderregel für die Besteuerung bestimmter leichter Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen, die sowohl der Personenbeförderung als auch dem Gütertransport dienen – wie zum Beispiel Kasten- oder Pritschenwagen. Diese können nun ohne Vorführung unter den oft günstigeren, weil gewichtsbezogenen, Tarif für Nutzfahrzeuge versteuert werden. Der Entwurf der Bundesregierung bezeichnet dies als eine begleitende Maßnahme, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie bewältigen zu können.
Das Krankenhauszukunftsgesetz hat mit der Unterstützung Sachsens den Bundesrat passiert. Der Bundesrat hat zum Gesetz eine Entschließung gefasst, die der Freistaat Sachsen in Teilen unterstützt hat.
Der Koalitionsausschuss hat Anfang Juni 2020 das »Zukunftsprogramm Krankenhäuser« beschlossen. Hierfür werden aus dem Bundeshaushalt bis zu drei Milliarden Euro für eine modernere und bessere Ausstattung der Krankenhäuser zur Verfügung gestellt. Die Länder und die Krankenhausträger tragen weitere bis zu 1,3 Milliarden Euro bei. Die Umsetzung erfolgt über die gesetzliche Erweiterung des Krankenhausstrukturfonds zu einem Krankenhauszukunftsfonds, der zusätzlich in der Laufzeit um zwei Jahre verlängert wird. Der Fonds war bereits vor einigen Jahren zur Förderung regionaler stationärer Versorgungsstrukturen gebildet worden. Mit dem neuen Krankenhauszukunftsfonds soll durch gezielte Projekte das Digitalisierungsniveau erheblich angehoben werden. Hierzu zählen sowohl Investitionen in moderne Notfallkapazitäten als auch Investitionen in eine bessere digitale Infrastruktur der Krankenhäuser wie der Telemedizin, der Robotik, aber auch der sektorenübergreifenden Versorgung, der Ablauforganisation und der Dokumentation. Darüber hinaus sollen Investitionen in die IT-Sicherheit der Krankenhäuser getätigt werden.
Mit dem Gesetz wird zugleich eine Sonderleistung (Prämie) für Pflegekräfte in den Krankenhäusern gesetzlich verankert. Krankenhäuser, die durch die Corona-Pandemie besonders belastet sind, können ihren Beschäftigten eine Prämie bis zu 1000 Euro zahlen –
als Anerkennung für deren Leistungen bei der Bewältigung der Krise. Dafür stehen insgesamt 100 Millionen Euro bereit. die an die Beschäftigten möglichst noch vor Weihnachten ausgezahlt werden soll. Neben den Pflegekräften in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen sollen auch andere Beschäftigte für die Zahlung einer Prämie ausgewählt werden können, die auf Grund der Versorgung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Patienten besonders belastet waren – gedacht wird hier u. a. an Labormitarbeiter.
Der Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages sieht des Weiteren die pandemiebedingte Erhöhung der »Kinderkrankengeldtage« im Kalenderjahr 2020 vor. Beschäftigte, die ihr erkranktes Kind zu Hause betreuen müssen und daher nicht arbeiten können, haben demnach im Jahr 2020 Anspruch auf 15 Arbeitstage, Alleinerziehende auf 30 Arbeitstage.
Das Gesetz verlängert zudem zahlreiche Corona-bedingte Regeln bis zum Jahresende, die eigentlich Ende September ausgelaufen wären.
In der Entschließung des Bundesrates werden insbesondere die Leistungen der Universitätsklinika gewürdigt, die als Maximalversorger wichtige Leistungen im Rahmen der Pandemiebekämpfung leisten. Dadurch hatten Sie einen entscheidenden Anteil daran, dass eine Überforderung des Gesundheitssystems bisher vermieden werden konnte. Der Bundesrat weist auch darauf hin, dass sich aufgrund der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen, verstärkt durch das Pandemiegeschehen, die Finanzlage der Universitätsklinika in den vergangenen Jahren erheblich verschlechtert hat. Darüber hinaus gibt der Bundesrat zu bedenken, dass viele Krankenhäuser aufgrund ihrer angespannten Haushaltslage nicht in der Lage sein werden, bis 2025 digitale Dienste im ausreichenden Maße einzurichten. Anstatt hier wie vorgesehen mit einer Abschlagsregelung von 2 Prozent zu arbeiten, schlägt der Bundesrat eine Zuschlagsregelung vor. Diese soll als Anreiz für die Einrichtung digitaler Dienste dienen.
Der Bundesrat hat das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs mit der Unterstützung Sachsens passieren lassen.
Der Bundesrat hatte bereits im vergangenen Jahr eine umfangreiche Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung abgegeben, die im weiteren Gesetzgebungsverfahren im Deutschen Bundestag Berücksichtigung fand. Das Gesetz zielt insbesondere in zwei Bereichen auf die Verbesserung eines fairen Wettbewerbs ab.
Zunächst will das Gesetz missbräuchlichen Abmahnungen einen Riegel vorschieben. Deshalb sieht es höhere Anforderungen an die Befugnis zur Geltendmachung von Ansprüchen vor. Finanzielle Anreize für Abmahnungen werden verringert sowie die Möglichkeiten zur Geltendmachung von Gegenansprüchen vereinfacht. Notwendig ist das Gesetz, da weiterhin missbräuchliche Abmahnungen ausgesprochen werden, die primär der Erzielung von Gebühren dienen.
Zur Stärkung des Wettbewerbs bei formgebundenen Ersatzteilen komplexer Erzeugnisse wie zum Beispiel Automobilen soll zudem eine Reparaturklausel eingeführt werden. Diese schränkt das Designrecht bei sichtbaren Ersatzteilen für Reparaturzwecke ein und öffnet damit den Markt für Ersatzteile. Nach aktueller Rechtslage ist der Käufer gezwungen, exakt das gleiche Ersatzteil zu kaufen wie dasjenige, dessen Austausch erforderlich ist. Dies führt bisher zu einer Monopolstellung des Originalherstellers.
Nach der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und in Kraft treten.
Der Bundesrat hat das Gesetz zur Reform des Wohnungseigentumsrechts mit der Unterstützung des Freistaates Sachsens passieren lassen.
Die Länder hatten bereits in ihrer Stellungnahme im Mai dieses Jahres mehrheitlich das Reformvorhaben begrüßt. Die Reform geht auf einen Beschluss der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister und einer daraufhin eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Beteiligung Sachsens zurück.
Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass jeder Wohnungseigentümer und Mieter im Grund-satz einen Anspruch auf Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug hat. Der Freistaat Sachsen hat bereits in der Vergangenheit im Bundesrat die Änderung des Wohneigentumsgesetzes (WEG) mit dem Ziel der Förderung der Elektromobilität gefordert.
Außerdem werden Wohnungseigentümern und Mietern künftig der barrierefreie Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes gestattet. Überdies wird die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage vereinfacht, insbesondere für Maßnahmen, die zu nachhaltigen Kosteneinsparungen führen oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzen. Im Gegensatz zum ursprünglichen Referentenentwurf fordert das Gesetz bei baulichen Veränderungen keine Einstimmigkeit, sondern einem Quorum von zwei Dritteln der Wohnungseigentümer.
Darüber hinaus wird es Wohnungseigentümern ermöglicht, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, insbesondere indem die Online-Teilnahme an Versammlungen und die elektronische Beschlussfassung gestattet werden.
Hintergrund der Reform ist, dass sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die umweltpolitischen Herausforderungen und die technischen Möglichkeiten seit Schaffung des Wohnungseigentumsgesetzes verändert haben. Aufgrund des demografischen Wandels ist das Bedürfnis gestiegen, Wohnungen barrierereduzierend aus- und umzubauen. Für die Erreichung der Klimaziele ist die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden unerlässlich. Neben den Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zur energetischen Sanierung verlangt auch die Errichtung von Lademöglichkeiten zur Förderung der Elektromobilität Eingriffe in die Bausubstanz. Diesen Herausforderungen wird das geltende WEG in vielen Fällen nicht gerecht, insbesondere, weil es für bauliche Maßnahmen häufig die Zustimmung aller oder eines hohen Anteils der Wohnungseigentümerinnen verlangt.
Der Bundesrat wird einen Gesetzentwurf des Landes Berlin zu Erleichterungen beim Familiennachzug nicht in den Deutschen Bundestag einbringen. Ebenso wie der Freistaat Sachsen hat eine Mehrheit der Länder diesen Gesetzentwurf nicht unterstützt.
Der Gesetzesentwurf sollte der Erleichterung der Familienzusammenführung dienen. Im bisherigen Aufenthaltsrecht seien einige sachlich nicht gerechtfertigte Nachzugsrestriktionen enthalten, die den Familiennachzug erheblich erschweren würden, so das antragstellende Land. Diese sollten im Rahmen der Bundesratsinitiative beseitigt werden.
Der Bundesrat hat mit den Stimmen Sachsens eine Entschließung gefasst, die die Bundesregierung auffordert zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, in dem die Regelungen zum Erhalt von Krankengeld bei Erkrankung des Kindes an Ausnahmesituationen, wie die aktuelle SARS-CoV-2-Pandemie, angepasst werden.
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben sich Ende August darauf verständigt, die maximale Anzahl der Tage, an denen Versicherte Krankengeld bei Erkrankung des Kindes beziehen können, um weitere fünf Tage pro Elternteil bzw. bei Alleinerziehenden um zehn Tage (ausschließlich) für das Jahr 2020 zu verlängern. Die entsprechende rechtliche Grundlage wird mit dem in den nächsten Tagen in Kraft tretenden »Krankenhauszukunftsgesetz« gerade geschaffen.
Mit der auch von Sachsen unterstützten vorliegenden Entschließung fordern die Länder die Bundesregierung nunmehr auf, eine Regelung zu finden, mit der generell auf Ausnahmesituationen wie der aktuellen SARS-CoV-2-Pandemie reagiert werden kann. So soll die Anzahl der Kinderkrankengeldtage auch zukünftig, insbesondere über das Jahr 2020 hinaus, erhöht werden. Dabei sollte nach den Vorstellungen der Länder gleichzeitig über eine Erhöhung der Altersgrenze der Kinder bis zu zwölf Jahren nachgedacht werden.
Der Bundesrat hat einer Verlängerung der sogenannten Westbalkanregelung in der Beschäftigungsverordnung zugestimmt.
Im Jahr 2019 haben die Auslandsvertretungen in den Staaten des westlichen Balkans annähernd 30.000 Visa zur Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland auf der Rechtsgrundlage des § 26 Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung erteilt. Arbeitgeber haben die bisherige Ausnahmeregelung intensiv genutzt, um ausländische Arbeitskräfte aus den Westbalkanstaaten zu gewinnen. Die Ausnahmeregelung war für Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien geschaffen worden, weil es für die Betroffenen durch die Einstufung ihrer Herkunftsländer als sichere Herkunftsstaaten kaum noch Möglichkeiten gab, über ein Asylverfahren in Deutschland anerkannt zu werden. Zum Ausgleich hierfür wurden Wege der legalen Migration geschaffen.
Die Ausnahmeregelung war bislang bis zum 31. Dezember 2020 befristet und wird mit der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegten Änderungsverordnung nunmehr um drei Jahre bis Ende des Jahres 2023 verlängert. Zugleich wird ein kalenderjährliches Kontingent von bis zu 25.000 Zustimmungen der Bundesagentur für Arbeit nach § 39 des Aufenthaltsgesetzes für die legale Einreise der Arbeitskräfte festgelegt. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Nachfrage an Arbeitskräften aus den Westbalkanstaaten in den kommenden Jahren auf Grund der Corona-Pandemie etwas geringer sein dürfte als bislang.
Der Freistaat Sachsen hat mit der Mehrheit der Länder einen Gesetzentwurf aus Nordrhein-Westfalen unterstützt, welcher auf einen besseren Austausch von Daten zwischen Justiz und den Jugendämtern bei der Gefährdung des Kindeswohles gerichtet ist. Der Bundesrat hat beschlossen, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen.
Bislang ist die Übermittlung personenbezogener Daten nur zulässig, wenn die Kenntnis der Daten aus der Sicht der übermittelnden Stelle zur Abwehr einer erheblichen Gefährdung Minderjähriger erforderlich ist. Die Beschränkung führt in der Praxis dazu, dass die Jugendämter gerade im besonders sensiblen Bereich des Kinderschutzes weniger Informationen von den Staatsanwaltschaften und Gerichten erhalten, als etwa von Schulen oder Privatpersonen. Dies kann im Einzelfall ein effektives und schnelles Einschreiten der Jugendämter verhindern. Deshalb wird das Kriterium der erheblichen Gefährdung durch Bezugnahme auf das einfache Kindeswohl ersetzt. Die Prüfung der Gefährdungslage soll durch das Jugendamt erfolgen.
Der Gesetzentwurf reiht sich in eine Vielzahl von Initiativen ein, die das Kindeswohl thematisieren. Prominentestes Beispiel dürfte der im August dieses Jahres veröffentlichte Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder sein. Auch mit diesem Gesetz werden sich die Länder noch auseinandersetzen.
Der Bundesrat hat mit den Stimmen Sachsens eine Entschließung gefasst, mit der die Bundesregierung gebeten wird, finanzielle Unterstützung bei der Sicherung der Existenz wichtiger Luftfahrtinfrastrukturen zu übernehmen und hierfür den beihilferechtlichen Rahmen zu schaffen.
Infolge der Covid-19-Pandemie ist die Nachfrage nach Flügen sowohl im Passagierflugverkehr als auch im Frachtverkehr erheblich zurückgegangen. Damit einher gehen starke Einnahmeverluste für die Luftverkehrswirtschaft und die Flugplatzbetreiber bei verbleibend hohen Fixkosten. Die deutschen Flugplätze befinden sich in einer äußerst kritischen Lage. Entgegen der Auffassung des Bundes, der in erster Linie die Anteilseigner der Flugplätze – und damit die Länder und Kommunen – in der Verantwortung sieht, ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Sicherstellung der Existenz wichtiger Luftverkehrsinfrastrukturen im gesamtstaatlichen Interesse liege. Die Länder und Kommunen könnten dies nicht alleine bewältigen.
Der Bundesrat hat mit den Stimmen des Freistaates Sachsen eine Entschließung des Landes Niedersachsen beschlossen, die eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Stromspeichern vorsieht.
Stromspeicher wie etwa Pumpspeicherwerke haben ein großes, jedoch oftmals noch ungenutztes Potential für die Energiewende. Durch ihre Fähigkeit, Strom in Phasen hoher Erzeugung einzuspeichern und später bedarfsabhängig wieder abzugeben, sorgen sie für eine Entkopplung von Erzeugung und Verbrauch. Sie verbessern die Integration von Erneuerbaren Energien ins Stromnetz, können Abregelungen von regenerativen Erzeugungsanlagen vermeiden und tragen dazu bei, den Netzausbaubedarf zu reduzieren. Damit leisten Stromspeicher einen entscheidenden Beitrag dazu, die volatile Einspeisung aus Anlagen erneuerbaren Energieträger auszugleichen. Derzeit fehlt es oftmals noch an den wirtschaftlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen, damit Stromspeicher ihr Potenzial voll ausschöpfen und ihre Flexibilität netz- oder systemdienlich einsetzen können. Zudem betrachtet es der Bundesrat mit Sorge, dass sich die unzureichenden Rahmenbedingungen negativ auf die Errichtung neuer sowie den Weiterbetrieb bestehender Stromspeicher auswirken können.
Mit der Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, die rechtlichen Vorgaben für die Nutzung von Stromspeichern so zu überarbeiten, dass künftig die Wirtschaftlichkeit der Speicher verbessert wird. So sollen neue Geschäftsmodelle ermöglicht und rechtzeitig Investitionsanreize für den Ausbau der Speichertechnologien geschaffen werden. Hierzu gehört auch die Befreiung von Netzentgelten, Abgaben und Umlagen der derzeit rechtlich als Endverbraucher eingestuften Speicheranlagen.
Abschließend wird die Bundesregierung gebeten die Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie zügig in nationales Recht umzusetzen, um die die system- und netzdienliche Nutzung von Stromspeichern zu fördern und die Flexibilität des Gesamtsystems zu erhöhen. Dabei tragen die Digitalisierung und die Entwicklung von intelligenten Stromnetzen (Smart Grids) erheblich zur Sicherstellung eines integrativen Energiesystems bei. So werden weitere Handlungsspielräume für die anvisierte Stromspeicherung eröffnet.
Der Bundesrat hat zum Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes Stellung genommen. Der Freistaat Sachsen hat die Stellungnahme nicht unterstützt.
Der Bundesgesetzgeber ist bei Vorliegen einer neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) verpflichtet, die Höhe der Regelbedarfe, nach denen sich die Höhe der Grundleistungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ergibt, bundeseinheitlich neu festzusetzen. Im Unterschied zur Anpassung der Regelbedarfe beispielsweise im vergangenen Jahr werden die Regelsätze nicht nur auf Grund der Lohnentwicklungen und der Entwicklung der Verbraucherpreise mittels Rechtsverordnung fortgeschrieben, sondern neu ermittelt und auf gesetzlicher Basis beschlossen. Daneben erfolgt dann die jährliche Anpassung der Bedarfe an die Preis- und Lohnentwicklung.
Die in dem Gesetzentwurf angegebenen Euro-Beträge für die im Jahr 2021 geltende Höhe der Leistungen werden durch die noch erforderliche Berücksichtigung der Preis- und Lohnentwicklung im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens aktualisiert. Die hierfür benötigten Daten lagen der Erstellung des Gesetzentwurfs noch nicht vor.
Mehr zur Ermittlung der Regelbedarfe und zu den ermittelten Bedarfen finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/hoehere-regelbedarfe-in-der-grundsicherung-und-sozialhilfe.html
Der Bundesrat hat zum »Jahressteuergesetz 2020« eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben.
Mit dem vorliegenden Entwurf der Bundesregierung zum Jahressteuergesetz 2020 soll fachlich notwendiger Gesetzgebungsbedarf insbesondere bei folgenden Sachverhalten umgesetzt werden:
- Die zielgenauere Ausgestaltung der Investitionsabzugsbeträge des § 7g EStG auch unter Berücksichtigung der vorübergehenden besonderen Situation der Corona-Krise.
- Die Erweiterung der steuerrechtlichen Berücksichtigung von Aufwendungen bei der verbilligten Wohnraumvermietung, § 21 Absatz 2 Satz 1 EStG.
- Die Umsetzung des sog. Mehrwertsteuer-Digitalpakets.
In seiner Stellungnahme fordert der Bundesrat – neben einer Vielzahl eher technischer Änderungen – weitgehende Verbesserungen im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechtes. Insbesondere sollen hier die Ehrenamtspauschale von derzeit 2.400 € auf 3.000 € pro Jahr und die Übungsleiterpauschale von derzeit 720 € auf 840 € pro Jahr erhöht werden. Außerdem sollen kleine und mittlere Vereine durch die Erhöhung der Freigrenze für die Annahme eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes von 35.000€ auf 45.000 € von Bürokratie entlastet werden. Gefordert wird außerdem die Steuerbefreiung für Sachleistungen an die Inhaber einer Ehrenamtskarte sowie die Erweiterung des Zweckkataloges in § 52 AO um die Förderung des Klimaschutzes, die Unterhaltung und Pflege von Friedhöfen sowie der Ortsverschönerung.
Der Freistaat Sachsen hat die Stellungnahme des Bundesrates in Teilen unterstützt. Insbesondere die Entlastung des Ehrenamts war dem Freistaat dabei wichtig.
Der Bundesrat hat einer Änderung der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung mit den Stimmen des Freistaates Sachsen zugestimmt.
Die Änderungen der Verordnung ermöglichen es Lebensmittelunternehmen zukünftig vorverpackte Lebensmittel mit einer erweiterten Nährwertkennzeichnung zu versehen, dem sogenannten Nutri-Score. Beim Nutri-Score handelt es sich um ein 5-stufiges Farb-Buchstaben-Logo, welches einen zusammengefassten Nährwert angibt und bereits in Frankreich und Belgien Anwendung findet. Der Nutri-Score darf freiwillig und nur zusätzlich zur rechtlich vorgeschriebenen Nährwert-Tabelle verwendet werden. Es werden verschiedene Nähr- und Inhaltsstoffe eines Produktes miteinander verrechnet. Nährstoffe, deren übermäßiger Verzehr sich negativ auf die Gesundheit ausüben, zum Beispiel Zucker, Fett und Salz, stehen solche Inhaltsstoffe gegenüber, die eher einen positiven gesundheitlichen Einfluss haben – wie Ballaststoffe und Eiweiß.
Die Bundesregierung will Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglichen, beim Lebensmitteleinkauf besser auf die Nährwertzusammensetzung zu achten: Sie sollen auf einen Blick die Eigenschaften der verschiedenen Produkte erfassen und vergleichen können. Innerhalb einer Produktgruppe ist beispielsweise ein Lebensmittel mit grünem A die ernährungsphysiologisch günstigere Wahl im Vergleich zu einem Lebensmittel mit einem gelben C.
Eine Entschließung, die auf europäischer und nationaler Ebene eine verpflichtende Nährwertdeklaration fordert, wurde vom Freistaat Sachsen nicht unterstützt.
Der Bundesrat hat einer Verordnung zugestimmt, die u.a. Änderungen an der Personalausweisgebührenverordnung vornimmt.
Durch diese Verordnung werden die Gebühren für einen Ausweis für Personen die älter als 24 Jahre sind auf 37 EUR erhöht (bisher 28,80 EUR). Für die nachträgliche Aktivierung der Onlinefunktionen oder eine Änderung der PIN sind dann künftig allerdings keine Extra-Gebühren mehr fällig. Bislang werden hierfür jeweils 6 Euro verlangt. Diese Funktionen sind notwendig, um sich etwa bei Online-Geschäften ausweisen zu können.
Die Bundesregierung begründet die Anhebung der Gebühren mit gestiegenen Personal- und Sachkosten in den zuständigen Behörden. Tatsächlich sind die Löhne im öffentlichen Dienst in den vergangenen zehn Jahren deutlich gestiegen. Nach Angaben der Bundesregierung sind die Herstellungskosten für den Ausweis stabil geblieben.