29.06.2020

991. Bundesratssitzung vom 29. Juni 2020

Wichtigste Themen: Corona-Steuerhilfegesetz + Nachtragshaushalt

Zur vollständigen Tagesordnung einschließlich aller Drucksachen, Beschlüsse usw. dieser Bundesratsplenarsitzung:

Hier finden Sie das Abstimmungsverhalten des Freistaates Sachsen und die Abstimmungsergebnisse aus der 991. Sitzung des Bundesrates:

Der Bundesrat hat dem »Zweiten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz)« mit den Stimmen des Freistaates Sachsen zugestimmt. Der Deutsche Bundestag hatte dem Gesetz in einer Sondersitzung nur wenige Stunden zuvor zugestimmt. Damit die Senkung der Mehrwertsteuer zum 1. Juli 2020 in Kraft treten kann, musste auch der Bundesrat das Gesetz fristverkürzt in einer Sondersitzung beschließen.

Das Gesetz enthält ein ganzes Bündel von Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket der Bundesregierung, u. a.

  • Die Umsatzsteuersätze werden befristet vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent gesenkt.
  • Für jedes im Jahr 2020 kindergeldberechtigte Kind wird ein Kinderbonus von 300 Euro gewährt, 200 Euro davon werden im September und 100 Euro im Oktober ausgezahlt.
  • Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird befristet auf zwei Jahre von derzeit 1 908 Euro auf 4 008 Euro für die Jahre 2020 und 2021 angehoben.
  • Der steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 auf 5 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert sowie ein Mechanismus eingeführt, um den Verlustrücktrag für 2020 unmittelbar finanzwirksam schon mit der Steuererklärung 2019 nutzbar zu machen.
  • Einführung einer degressiven Abschreibung in Höhe von 25 Prozent, höchstens das 2,5-fache der linearen Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft oder hergestellt werden.
  • Bei der Besteuerung der privaten Nutzung von Dienstwagen, die keine Kohlendioxidemission haben, wird der Höchstbetrag des Bruttolistenpreises von 40 000 Euro auf 60 000 Euro erhöht.
  • Bei der Gewerbesteuer wird der Freibetrag für die Hinzurechnungstatbestände des § 8 Nr. 1 GewStG auf 200 000 Euro erhöht.
  • Erhöhung der maximalen jährlichen Bemessungsgrundlage der steuerlichen Forschungszulage von 2 auf 4 Mio. Euro im Zeitraum von 1.7.2020 bis 2025.

Außerdem übernimmt der Bund nunmehr - gemäß der Vereinbarung der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin vom 17. Juni - die Steuermindereinnahmen der Länder und Kommunen aufgrund der Mehrwertsteuersenkung in 2020 nun vollständig. Dies gilt auch für den Kinderbonus, bei dem der Bund den Anteil der Länder und Kommunen in Höhe von rund 2,5 Milliarden Euro vollständig übernimmt. In einer Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, auch 2021 kassenwirksam werdende Steuerausfälle aufgrund der befristeten Mehrwertsteuersenkung, vollständig zu kompensieren.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung keine Einwendungen gegen den »Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2020)« im ersten Durchgang erhoben.

Mit dem Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2020 werden die finanziellen Ermächtigungen zur schnellen Umsetzung der Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket der Bundesregierung vom 3. Juni 2020 geschaffen bzw. die aus steuerlichen Entlastungen resultierenden Steuermindereinnahmen nachvollzogen. Insgesamt erhöhen sich die Ausgaben mit dem Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz auf rund 509,3 Milliarden Euro.

Um kurzfristig konjunkturelle Impulse zu setzen und Folgen der Krise zu bewältigen, werden neben steuerlichen Entlastungen insbesondere

  • 25 Milliarden Euro für Überbrückungshilfen zur Existenzsicherung kleiner und mittelständischer Unternehmen,
  • drei Milliarden Euro von insgesamt zehn Milliarden Euro für vorgezogene Investitionen,
  • zwei Milliarden Euro für den Ausbau von Ganztagsschulen, Ganztagsbetreuung und Kindertagesbetreuung
  • und weitere 250 Millionen Euro zu Unterstützung regionaler Wirtschaftsstrukturen bereitgestellt.

Die Finanzkraft der Länder und Kommunen wird durch Mittel für die Kompensation von Gewerbesteuerausfällen, zur Unterstützung bei der Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs und für die höhere Übernahme von Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung für Arbeitsuchende gestärkt. Zur Verbesserung der Liquiditätssituation des durch Beitragsmindereinnahmen und Mehrausgaben stark belasteten Gesundheitsfonds und der sozialen Pflegeversicherung leistet der Bund kurzfristig ergänzende Bundeszuschüsse in Höhe von insgesamt 5,3 Milliarden Euro. Zur Finanzierung von Zukunftsinvestitionen werden dem Energie- und Klimafonds für entsprechende Maßnahmen rund 26 Milliarden Euro zugewiesen. Davon dienen elf Milliarden Euro der Senkung der EEG-Umlage. Große außeruniversitäre Forschungseinrichtungen werden bereits im Jahr 2020 mit 500 Millionen Euro unterstützt. Die Deutsche Bahn AG wird mit fünf Milliarden Euro gestärkt. Für internationale Maßnahmen werden zusätzlich rund 1,5 Milliarden Euro bereitgestellt.

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