987. Bundesratssitzung vom 25. März 2020
Wichtigste Themen: Nachtragshaushalt zur Bewältigung der Corona-Krise
Zur vollständigen Tagesordnung einschließlich aller Drucksachen, Beschlüsse usw. dieser Bundesratsplenarsitzung:
Hier finden Sie das Abstimmungsverhalten des Freistaates Sachsen und die Abstimmungsergebnisse aus der 987. Sitzung des Bundesrates.
Der Bundesrat hat heute in einer Sondersitzung zum Nachtragshaushalt der Bundesregierung keine Einwendungen erhoben. Das Bundeskabinett hatte den Nachtragshaushalt am 23. März 2020 beschlossen. Der Nachtrag enthält den finanziellen Ermächtigungsrahmen für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Krise. Er soll am Mittwoch vom Deutschen Bundestag in 2./3. Lesung verabschiedet und am Freitag in einer Sondersitzung vom Bundesrat abschließend beraten werden. Art. 110 Abs. 3 GG in Verbindung mit § 95 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundestages schreiben vor, dass der Bundesrat auch in Eilfällen noch vor dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme erhält. Dadurch wird die zweimalige Befassung des Bundesrates notwendig.
Mit dem Nachtragshaushalt plant die Bundesregierung 122,5 Milliarden Euro für zusätzliche Maßnahmen ein. Der Bundeshaushalt sieht demzufolge für das Jahr 2020 statt 362 Milliarden Euro nun Gesamtausgaben in Höhe von 484,5 Milliarden Euro vor. Zur Finanzierung der enormen Belastungen müssen Kredite in Höhe von 156 Milliarden Euro aufgenommen werden. Damit wird die Obergrenze der Schuldenregel überschritten. Ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen, entscheidet gemäß Art. 115 Abs. 2 GG der Deutsche Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder.
Wofür sind zusätzliche Ausgaben vorgesehen?
- 3,5 Milliarden Euro zusätzlich für die Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung, die Förderung der Entwicklung eines Impfstoffs und von Behandlungsmaßnahmen, für Unterstützungsleistungen der Bundeswehr und zur Information der Bevölkerung. Diese Mittel sollen helfen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.
- 55 Milliarden Euro, um flexibel auf weitere Entwicklungen der Pandemie und ihrer Folgen reagieren zu können. Sie können kurzfristig für weitere Vorhaben zur unmittelbaren Pandemiebekämpfung genutzt werden.
- 50 Milliarden Euro für die Unterstützung von Kleinunternehmern. Hierdurch sollen Überbrückungshilfen für »Solo-Selbständige«, Kleingewerbetreibende und Kleinunternehmer geleistet werden, wenn ohne Hilfe eine Existenzgefährdung droht.
- Zur Existenzsicherung unter anderem für »Solo-Selbständige« werden die Mittel für das Arbeitslosengeld II und die Grundsicherung um insgesamt rund 7,7 Milliarden Euro aufgestockt.
- Für mögliche Schadensfälle im Gewährleistungs- und Garantiebereich, die insbesondere in Folge der konjunkturellen Verwerfungen entstehen können, erhöht die Bundesregierung ihre Vorsorge um rund 5,9 Milliarden Euro.
- Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung auf die Errichtung eines Schutzschildes für Beschäftigte und Unternehmen verständigt, mit dem unter anderem das Kurzarbeitergeld flexibilisiert wird und mit dem die Liquidität für Unternehmen verbessert werden soll. Durch steuerliche Maßnahmen wie die Gewährung von Stundungen, durch neue Maßnahmen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und bei den Bürgschaften. Die Bundesregierung wird die KfW in die Lage versetzen, diese Programme entsprechend auszustatten, indem sie die nötigen Garantien zur Verfügung stellt. Für die auslandsbezogenen Gewährleistungen wird der Garantierahmen mit dem Nachtragshaushalt um etwa 357 Milliarden Euro auf rund 822 Milliarden Euro angehoben.
Aufgrund von Infektionsschutzregeln fand die Sitzung des Bundesrates in einem eingeschränkten Rahmen statt. Pro Land nahm nur ein Kabinettsmitglied an der Sitzung teil, welches die Stimmen für sein Land im Block abgab. Für den Freistaat Sachsen nahm der Chef der Staatskanzlei Oliver Schenk an der Sitzung teil.