26.02.2016

942. Bundesratssitzung am 26. Februar 2016

Zur vollständigen Tagesordnung einschließlich aller Drucksachen, Beschlüsse usw. dieser Bundesratsplenarsitzung:

Hier finden Sie das Abstimmungsverhalten des Freistaates Sachsen und die Abstimmungsergebnisse aus der 942. Sitzung des Bundesrates:

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Bundesratspräsident Tillich und Staatssekretär Weimann im Gespräch

Bundesratspräsident Tillich und Staatssekretär Weimann im Gespräch
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Staatssekretär Weimann im Gespräch mit Ministerin Puttrich

Staatssekretär Weimann im Gespräch mit Ministerin Puttrich
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Bundesratspräsident Tillich, Staatsminister Gemkow und Staatsminister Dr. Jaeckel auf der sächsischen Bundesratsbank

Bundesratspräsident Tillich, Staatsminister Gemkow und Staatsminister Dr. Jaeckel auf der sächsischen Bundesratsbank
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Minister Friedrich, Staatssekretär Weimann und Bundesratspräsident Tillich im Gespräch

Minister Friedrich, Staatssekretär Weimann und Bundesratspräsident Tillich im Gespräch
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Bundesratspräsident Tillich und Staatsminister Dr. Jaeckel

Bundesratspräsident Tillich und Staatsminister Dr. Jaeckel
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Bundesratspräsident Tillich, Ministerpräsident Haseloff und Erster Bürgermeister Scholz

Bundesratspräsident Tillich, Ministerpräsident Haseloff und Erster Bürgermeister Scholz
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Bundesratspräsident Tillich, Ministerpräsident Haseloff und Erster Bürgermeister Scholz

Bundesratspräsident Tillich, Ministerpräsident Haseloff und Erster Bürgermeister Scholz
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Staatsminister Gemkow und Staatsminister Dulig

Staatsminister Gemkow und Staatsminister Dulig
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Staatsminister Dulig und Staatsminister Dr. Jaeckel

Staatsminister Dulig und Staatsminister Dr. Jaeckel
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Die sächsische Bundesratsbank

Die sächsische Bundesratsbank
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Die sächsische Bundesratsbank

Die sächsische Bundesratsbank
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Die sächsische Bundesratsbank

Die sächsische Bundesratsbank
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Bundesratspräsident Tillich im Präsidium des Bundesrates

Bundesratspräsident Tillich im Präsidium des Bundesrates

Der Bundesrat hat zum sogenannten Asylpaket II den Vermittlungsausschuss nicht angerufen.

Das Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren enthält ein ganzes Bündel von Maßnahmen. So wird zukünftig der Bezug von Asylbewerberleistungen an den Erhalt des neuen Ankunftsnachweises geknüpft, so dass nur noch derjenige die vollen Leistungen erhält, der die ihm zugewiesene Aufnahmeeinrichtung aufsucht. Um einer drohenden Überlastung der Aufnahme- und Integrationssysteme in Staat und Gesellschaft vorzubeugen, wird das Recht auf Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre ausgesetzt. Die im europäischen Vergleich hohen Geldleistungen an Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden zudem abgesenkt.

Mit dem Gesetz werden ferner beschleunigte Asylverfahren für Anträge eingeführt, die überwiegend von vornherein nur geringe Erfolgsaussichten haben. Diese werden in besonderen Aufnahmeeinrichtungen durchgeführt und sollen innerhalb einer Woche abgeschlossen werden können. Bei negativem Ausgang kann nach einwöchiger Rechtsmittelfrist und einer vorgesehenen Regelbearbeitungszeit von einer Woche bei den Verwaltungsgerichten die Rückführung unmittelbar aus diesen Einrichtungen erfolgen.

Eine von mehreren Ländern eingebrachte Entschließung zur Integration von Flüchtlingen hat Sachsen wegen weitreichenden und kostenintensiven Forderungen nicht unterstützt. 

Rede von Ministerpräsident Tillich

Der Bundesrat hat zum Gesetz zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern den Vermittlungsausschuss nicht angerufen.

Vor dem Hintergrund der Ereignisse in der Silvesternacht 2015/2016 in Köln und anderen Großstädten Deutschlands sieht das Gesetz eine Verschärfung des Ausweisungsrechts vor. Damit soll die Ausweisung krimineller Ausländer erleichtert werden. Zudem soll die Rechtsstellung als anerkannter Flüchtling versagt werden können, wenn Ausländer wegen bestimmter Straftaten zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden sind.

Künftig wird ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse bereits dann vorliegen, wenn ein Ausländer wegen Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, das Eigentum oder wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe verurteilt worden ist. Voraussetzung ist, dass diese Straftaten mit Gewalt oder unter Anwendung von Drohung mit Gefahr für Leib oder Leben oder mit List begangen worden sind. Dies gilt unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

Der Bundesrat hat dem Abkommen vom 14. November 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Zusammenarbeit im Bereich des Eisenbahnverkehrs über die deutsch-polnische Staatsgrenze zugestimmt.

Mit dem am 14. November 2012 unterzeichneten Abkommen soll der deutsch-polnische Eisenbahnverkehr auf eine vertragliche Grundlage gestellt werden. Kernbereich ist unter anderem der grenznahe Verkehrs und der erleichterte Eisenbahndurchgangsverkehr. Das Abkommen sieht Regelungen zur Förderung und Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Regulierungsbehörden, den Sicherheits-/ Unfalluntersuchungsbehörden, den regionalen Aufgabenträgern und den Eisen-bahnverkehrsunternehmen/-infrastrukturunternehmen vor. Es enthält ferner Vereinfachungen für die Festlegung von Grenzbetriebsstrecken und von Strecken des erleichterten Eisenbahndurchgangsverkehrs vor. So werden z. B. die Verhältnisse der »Korridorstrecke« Görlitz - Zittau im Neiße-Gebiet, die einige Kilometer über polnisches Staatsgebiet führt, geregelt. Darüber hinaus enthält das Abkommen Regelungen zu Grenzkontrollen für den Fall, dass die Schengen-Regeln außer Kraft treten.

Das Bundesland Hessen hat im Bundesrat eine Entschließung zum Verbot bestimmter wild lebender Tierarten im Zirkus vorgestellt. Die Entschließung wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen.

Die Entschließung fordert die Bundesregierung auf, für Affen, Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner und Flusspferde ein Haltungsverbot in Zirkussen zu erlassen. Als Übergangsfrist soll für die jetzt in den Zirkussen vorhandenen Tiere dieser Arten, deren Lebensdauer gelten. Damit soll die Bundesregierung auf die unangemessenen und tierschutzwidrigen Haltungsbedingungen in diesen Einrichtungen reagieren und ein Haltungsverbot aussprechen, wie es bereits in einigen EU-Staaten existiert.

Darüber hinaus fordert die Entschließung eine Rechtsverordnung, die eine tierschutz- und artgerechte Pflege und Unterbringung dieser Tierarten in Wanderzirkussen sichert. Die bestehenden Zirkusleitlinien und die Überwachung der Zirkusbetriebe durch die Länder sieht die Entschließung als nicht ausreichend an.

Der Bundesrat hat heute mit großer Mehrheit einem Entschließungsantrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zugestimmt. Der Antrag sieht vor, dass die Eigenstromerzeugung aus Bestandsanlagen hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung und aus Erneuerbaren Energien auch zukünftig nicht in die EEG-Umlage einbezogen wird.

Die EU-Kommission will die bisherige Befreiung bestehender KWK-Anlagen von der EEG-Umlage nicht mehr akzeptieren. Die Bundesregierung soll sich daher nach Auffassung des Bundesrates bei der EU-Kommission dafür einsetzen, dass – im Sinne des Vertrauensschutzes – bestehende Eigenstrom-Anlagen im Rahmen des geltenden Beihilferechts auch über das Jahr 2017 hinaus von der EEG-Umlage befreit werden können.

Sachsen und Brandenburg hatten sich in den Ausschüssen dafür ausgesprochen, dass auch Eigenstrom aus anderen Bestandsanlagen, z. B. aus mit Braunkohle befeuerten Anlagen, von der EEG-Umlage ausgenommen werden. In den Ausschüssen hatte der Antrag noch eine Mehrheit bekommen, scheiterte dann aber im Plenum. In einer entsprechenden Protokollerklärung haben die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg dies ausdrücklich bedauert und darauf hingewiesen, dass die sog. Bestandsanlagen technologieoffen von der EEG-Umlage ausgenommen werden sollten.

Der Bundesrat hat zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe Stellung genommen.

Mit dem Gesetz soll eine einheitliche Ausbildung zum »Pflegefachmann« bzw. »Pflegefachfrau« geschaffen werden. Bislang mussten sich Auszubildende entscheiden, ob sie in die Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege gehen möchten. Die neuen Fachkräfte sollen Menschen aller Altersgruppen gut pflegen können: in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulant. So soll eine qualitative Pflegeversorgung sichergestellt werden, die der demografischen Entwicklung und den veränderten Versorgungsstrukturen Rechnung trägt. Der Gesetzentwurf sieht ebenfalls eine Vergütung für die neue dreijährige Ausbildung vor. Was in anderen Ausbildungen üblich ist, war in der Pflege oft anders – an vielen Pflegschulen fielen sogar Gebühren für die Auszubildenden an. Nach den Plänen der Bundesregierung soll der erste Jahrgang des neuen Ausbildungsberufs 2018 starten. Bis dahin sollen Musterrahmenausbildungs- und -lehrpläne erarbeitet werden. Zudem schafft der Gesetzentwurf die Voraussetzungen für ein berufsqualifizierendes Pflegestudium, das unmittelbar eine Berufstätigkeit in der Pflege ermöglichen soll.

Die Stellungnahme des Bundesrates kritisiert, dass bislang noch keine Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für die neue Ausbildung bestehen und somit ein Rahmenausbildungsplan noch nicht erarbeitet werden könne. Auch die Schaffung der neuen Finanzstrukturen benötige mehr Zeit, als im Gesetzentwurf vorgesehen. Die Bundesregierung wird darüber hinaus aufgefordert im weiteren Verfahren in Abstimmung mit den Ländern eine nachvollziehbare und vollständige Einschätzung der Kosten vornehmen.

Der Freistaat Sachsen begrüßt den Gesetzentwurf. Aus strukturellen Erwägungen hat der Freistaat einen Plenarantrag unterstützt, der die Bundesregierung auffordert, noch ungeklärte Fragen zu den vorgesehenen Länderfonds zu beantworten. 

Der Bundesrat hat zu einem Paket von EU-Richtlinien zur Kreislaufwirtschaft Stellung genommen. Die Richtlinienvorschläge ändern die Richtlinien über Abfälle (2008/98/EG), über Verpackungen und Verpackungsabfälle (94/62/EG), über Abfalldeponien (1999/31/EG), über Altfahrzeuge (2000/53/EG), über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren (2006/66/EG) und über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EG) und verschärfen Zielvorgaben. Diese sollen im Nachgang über delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte (Art. 290 f. AEUV) genauer ausgestaltet werden.

Der Freistaat Sachsen hat in einem Antrag betont, dass zunächst die Anforderungen der alten abfallrechtlichen Richtlinien europaweit umzusetzen sind, bevor neue, noch anspruchsvollere Anforderungen gesetzt werden. Er sieht kritisch, dass die Kommission für die Einrichtung von Abfallsystemen sehr detaillierte und weitreichende Anforderungen stellt. Dies erscheint nicht nur im Hinblick auf das Subsidiaritätsprinzip problematisch, sondern schreckt freiwillige Initiativen ab und schränkt den Spielraum für individuell sinnvolle Lösungen ein.

Der sächsische Antrag betont, dass es sich bei Festlegung von Mindestqualitätskriterien und Verfahrensvorschriften um wesentliche Regelungen handelt, die nicht im Wege eines sogenannten delegierten Rechtsaktes erlassen werden dürfen. Sachsen lehnt ebenfalls den Erlass von Durchführungsrechtsakten ab, die einen erheblichen bürokratischen Aufwand für die Behörden und die betroffenen Unternehmen bedeuten. Der Bundesrat äußert darüber hinaus Bedenken, ob ein Erlass derartiger Mindestbedingungen per Durchführungsrechtsakt durch die Kommission zulässig ist. Die wesentlichen Elemente eines solchen Systems sollten im Richtlinienvorschlag selbst geregelt werden.

Der Bundesrat hat der sogenannten Ladesäulenverordnung (LSV) mit Maßgaben zugestimmt.

Mit der Verordnung soll die Anzahl öffentlich zugänglicher Ladesäulen ausgebaut werden. Dabei soll ein einheitlicher Standard für die Anschluss-Stecker an den Ladepunkten eingeführt werden. Elektrofahrzeuge können dadurch künftig an wechselnden Ladesäulen Strom »tanken«. Die Verordnung beinhaltet darüber hinaus Regelungen zur technischen Sicherheit der Anlagen. Den Aufbau, die Außerbetriebnahme und die Einhaltung der technischen Anforderungen müssen die Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladesäulen regelmäßig der Bundesnetzagentur nachweisen. Mit der Verordnung setzt die Regierung eine EU-Richtlinie in nationales Recht um.

Der Bundesrat hat sowohl in seiner Maßgabe als auch in einer Entschließung gefordert, schnell weitere Rechtssicherheit bei den Standards für Ladesäulen zu schaffen. Der Freistaat Sachsen unterstützt diese Forderung. Die Bundesregierung hat zum weiteren Verfahren und zu den Inhalten der Folgeverordnung eine Erklärung zu Protokoll gegeben.

Der Bundesrat hat das Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas unverändert passieren lassen.

Der Deutsche Bundestag hatte das Gesetz  mit einer Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) verabschiedet. Durch die Änderung wird eine bis zum 31. März 2016 befristete Sonderregelung zur dreijährigen Vollfinanzierung von Altenpflegeumschulungen durch die Bundesagentur für Arbeit bis zum 31. Dezember 2017 verlängert. Diese Änderung würde im sogenannten Omnibusverfahren ergänzt. Dabei wird eine Gesetzesänderung an ein anderes, bereits laufendes Gesetzgebungsverfahren angehängt. Der Freistaat Sachsen begrüßt diese Verlängerung.

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