941. Bundesratssitzung am 29. Januar 2016
Zur vollständigen Tagesordnung einschließlich aller Drucksachen, Beschlüsse usw. dieser Bundesratsplenarsitzung:
Hier finden Sie das Abstimmungsverhalten des Freistaates Sachsen und die Abstimmungsergebnisse aus der 941. Sitzung des Bundesrates:
Der Bundesrat hat dem sog. Datenaustauschverbesserungsgesetz und der zugehörigen Ankunftsnachweisverordnung als eilbedürftiger Vorlage zugestimmt. Das Gesetz regelt u.a. die flächendeckende Einführung eines sog. Ankunftsnachweises für Flüchtlinge und die Errichtung einer einheitlichen Flüchtlingsdatenbank, um die ordnungsgemäße Registrierung und Verteilung von Flüchtlingen/ Asyl- und Schutzsuchenden sowie unerlaubt Eingereisten zu verbessern und zu beschleunigen. Durch eine einheitliche Datenplattform soll die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen effektiver gestaltet werden.
Neben der schnelleren Registrierung sieht das Gesetz vor, dass die in diesem Zusammenhang erfassten Informationen (Grundpersonalien, Fingerabdrücke, Informationen zu durchgeführten Gesundheitsuntersuchungen, Schulbildung, Beruf etc.) allen zuständigen Stellen elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Dies soll die Bearbeitung der Verfahren von Asyl- und Schutzsuchenden spürbar verkürzen. Ferner sollen die Asylsuchenden eine mit fälschungssicheren Elementen ausgestaltete. Bescheinigung, den sogenannten Ankunftsnachweis, erhalten. Er soll grundsätzlich Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen und die Stellung eines Asylantrages sein.
Der Bundesrat hat zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes den Vermittlungsausschuss nicht angerufen. Das Gesetz kann somit wie geplant in Kraft treten.
Das Gesetz soll dazu beitragen, dass die Karrierewege für den wissenschaftlichen Nachwuchs planbarer und verlässlicher werden. Gleichzeitig berücksichtigt die Gesetzesnovelle, dass die Hochschulen Flexibilität und damit Sonderregelungen brauchen, um im internationalen Wettbewerb zu bestehen. Künftig soll sich die Dauer der Befristung an der angestrebten Qualifizierung orientieren. Unsachgemäße Kurzbefristungen für Wissenschaftler möchte das Gesetz verhindern. Befristungen, die sich aus Drittmitteln ergeben, sollen an dem bewilligten Projektzeitraum ausgerichtet sein. Zudem wird die »familienpolitische Komponente« dahingehend erweitert, dass die Verlängerungsmöglichkeit von sachgrundlos befristeten Arbeitsverträgen auch bei der Betreuung von Stief- und Pflegekindern greift. Außerdem wird für befristet beschäftigte Wissenschaftler mit Behinderung oder schwerer chronischer Erkrankung eine »inklusionspolitische Komponente« eingeführt. Wissenschaftliche Mitarbeiter mit Daueraufgaben müssen künftig ausschließlich auf der Grundlage des Teilzeit- und Befristungsgesetzes beschäftigt werden.
Im Bundestag wurden einige Klarstellungen vorgenommen und auch ein Änderungsvorschlag des Bundesrats aufgegriffen.
Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein stellten im Bundesrat eine Initiative vor, die sich gegen Volksverhetzung und die Veröffentlichung verfassungsfeindlicher Symbole im Internet richtet. Wer vom Ausland aus derartige Inhalte im Internet hoch lädt, um sie gezielt in Deutschland zu verbreiten, soll künftig dafür bestraft werden können. Auch nach aktueller Rechtsprechung ist die öffentliche Verwendung von Hakenkreuzen und anderen Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen verboten. Der Bundesgerichtshof entschied 2014, dass das deutsche Recht nur auf Handlungen angewendet werden kann, die im Inland begangen worden sind. Die Initiative der Nordländer will diese Gesetzeslücke schließen: Künftig sollen auch solche Täter belangt werden, die ihre Lebensgrundlage in Deutschland haben, aber gezielt vom Ausland aus die Propaganda an inländische Adressaten richten.
Die Entschließung wurde in der Plenarsitzung vorgestellt und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.
Der Freistaat Bayern hat im Bundesrat seine Initiative zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten vorgestellt. Mit der Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, die Aufnahme weiterer Staaten in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten zu prüfen und zeitnah einen Gesetzentwurf hierzu vorzulegen. Mit dieser Maßnahme könnten aussichtslose Asylverfahren schnell abgeschlossen werden. Ziel ist es, den Zuzug nach Deutschland aus asylfremden – insbesondere wirtschaftlichen Motiven – entgegenzuwirken.
Vorgeschlagen wird, sich auf Staaten zu konzentrieren, aus denen eine hohe Anzahl von Asylbewerbern kämen, die aber nur eine geringe Quote erfolgreicher Asylverfahren aufwiesen. Dazu sollen im Vergleich in den Blick genommen werden, welche Staaten bereits in anderen EU- Mitgliedstaaten zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmt worden sind. Darüber hinaus soll die Einstufung der nordafrikanischen Staaten Marokko und Tunesien als sicherer Herkunftsstaat geprüft werden, da die Zahl der Asylanträge aus diesen beiden Ländern vergleichsweise hoch, die Schutzquoten aber sehr gering oder sogar nahe Null ist.
Die Entschließung wurde in der Plenarsitzung vorgestellt und anschließend dem zuständigen Ausschuss zur Beratung zugewiesen.
Der Bundesrat hat zum Gesetz zur Umsetzung der EU-Tabakrichtlinie umfangreich Stellung genommen.
Der Gesetzentwurf sieht ein Verbot für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen vor die mit einem charakteristischen Aroma den Tabakgeschmack überdecken und damit möglicherweise den Einstieg in den Tabakkonsum erleichtern. Verboten sind künftig ebenfalls Aromastoffe oder technische Merkmale, die Geruch, Geschmack oder Rauchintensität von Tabakprodukten verändern. Alle Tabakerzeugnisse sollen künftig gesundheitsbezogene Warnhinweise auf der Verpackung tragen müssen, die aus einer Kombination von Bild und Text bestehen. Für neuartige Tabakprodukte ist ein Zulassungsverfahren vorgesehen – davor gilt auch für sie ein Verkaufsverbot.
Der Entwurf regelt erstmals das Inverkehrbringen nikotinhaltiger elektronischer Zigaretten und stellt Anforderungen an ihre Sicherheit. Für sie gelten die gleichen Werbebeschränkungen wie für andere Tabakerzeugnisse. Darüber hinaus sollen EU-weit einheitliche Vorschriften für alle Tabakprodukte deren Überwachung ermöglichen und Verbraucher vor Täuschungen schützen. Außerdem sind künftig Ursprung und Echtheit der Tabakprodukte durch individuelle und fälschungssichere Merkmale zurückzuverfolgen.
Sachsen hat Änderungsvorschläge des Bundesrates unterstützt, die im Wesentlichen der 1:1-Umsetzung der EU-Vorgaben dienten.
Der Bundesrat hat zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens Stellung genommen. Mit dem Gesetz soll das Besteuerungsverfahrens durch mehr Serviceorientierung und nutzerfreundlichere Prozesse vereinfacht werden, z. B. durch den Ausbau der vollautomatischen Fallbearbeitung oder die Verlängerung der Steuerklärungsfristen in bestimmten Fällen. So soll das Verfahrens künftig vollständig elektronisch erledigt werden können: Von der Steuererklärung über den Steuerbescheid bis hin zu einem möglichen Rechtsbehelf.
Der Gesetzentwurf sieht weiter vor, dass Papierbelege - beispielsweise Spendenquittungen - nicht mehr einzureichen, sondern nur noch aufzubewahren sind. Dadurch sollen bürokratische Belastungen der Steuerpflichtigen reduziert werden. Zudem ist geplant, längere Fristen im Besteuerungsverfahren einzuführen: Die von Steuerberatern erstellten Steuererklärungen sind zukünftig generell erst bis zum 28. Februar des Zweitfolgejahres abzugeben.
Der Bundesrat äußert in seiner Stellungnahme eine Vielzahl eher technischer Vorschläge, so unterstützen etwa alle Länder den Vorschlag zur Schaffung der rechtlichen Grundlagen für eine abstrakte (i. e. einzelfallunabhängige) Vorfilterung der sogenannten Kontrollmitteilungen anderer Staaten über Kapitaleinkünfte einzelner Steuerpflichtiger im Ausland an den Bund.
Die Innenminister der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik haben am 28. April 2015 in Prag im Beisein des sächsischen Innenministers, Markus Ulbig, einen neuen Polizeivertrag unterzeichnet. Ziel des Polizeivertrages ist, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Polizei- und Zollbereich fortzuentwickeln und zu erweitern. Der Bundesrat hat zu dem vorliegenden Vertragsgesetz, mit welchem die Voraussetzungen nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes für das Inkrafttreten des Polizeivertrages geschaffen werden sollen, keine Einwendungen erhoben.
Der neue Polizeivertrag enthält im Detail die Handlungsspielräume der Polizeibeamten beider Staaten bei der Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr. Das schließt unter bestimmten Umständen gegenseitig eingeräumte Hoheitsbefugnisse wie beispielsweise die Nacheile, Identitätsfeststellungen oder vorläufige Festnahmen ein. Darüber hinaus werden der Betrieb eines Gemeinsamen Zentrums, die Einrichtung gemeinsamer Streifen sowie Fahndungsgruppen, der grenzüberschreitende Einsatz von Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen oder der Zeugenschutz geregelt.
Aus Sicht des Freistaates Sachsen ist der Vertrag mit Tschechien nach dem Abkommen mit Polen ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit auf beiden Seiten der Grenze.
Die Bundesregierung hat gemäß § 154 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch jährlich bis zum 30. November einen Rentenversicherungsbericht vorzulegen. In dem Bericht werden auf der Basis des aktuellen Rechts die Finanzlage und die Finanzentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung dargestellt. Auf Bitten des Bundesrates gibt die Bundesregierung in ihren Berichten zudem eine Prognose zur Entwicklung bzw. Angleichung der Renten in den neuen Ländern an die Renten in den alten Ländern auf der Grundlage des vorliegenden Datenmaterials ab. Im aktuellen Rentenversicherungsbericht geht die Bundesregierung von folgenden Werten aus:
Dem Bundesrat ist die aufgezeigte Perspektive für die Rentnerinnen und Rentner in Ostdeutschland zu wenig. Der Koalitionsvertrag auf Bundesebene bestimmt, dass zum 1. Juli 2016 geprüft werden soll, wie weit der Angleichungsprozess bei den Renten fortgeschritten ist. Auf dieser Grundlage soll dann entschieden werden, ob mit Wirkung ab 2017 eine Teilangleichung notwendig ist. Der Bundesrat hat daher auch mit der Stimme Sachsens die Vorlage des Rentenversicherungsberichts 2015 durch die Bundesregierung erneut genutzt, die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe anzumahnen, um darin gemeinsam Lösungsvorschläge zu erarbeiten.
Stichtag | aktueller Rentenwert (in Euro) in den alten Ländern |
aktueller Rentenwert (in Euro) in den neuen Ländern |
Verhältniswert aRw (Ost) zu aRw (in %) |
---|---|---|---|
01.07.2014 | 28,61 | 26,39 | 92,2 |
01.07.2015 | 29,21 | 27,05 | 92,6 |
01.07.2016 | 30,48 | 28,41 | 93,2 |
01.07.2017 | 31,15 | 29,06 | 93,3 |
01.07.2018 | 31,93 | 29,81 | 93,4 |
01.07.2019 | 32,84 | 30,69 | 93,5 |
Der Bundesrat hat zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf die Schaffung eines europäischen Einlagenversicherungssystems (ESS) äußerst kritisch Stellung genommen.
Mit dem ESS soll, neben dem einheitlichen Aufsichts- und Abwicklungsmechanismus, die dritte Säule der Bankenunion errichtet werden. Das Projekt soll das Vertrauen in das Bankensystem stärken und verhindern, dass im Fall von Schieflagen einzelner Banken deren Kunden panikartige Abhebungen tätigen. Um dies zu erreichen soll ab 2017 die einheitliche Absicherung von Bankeinlagen schrittweise eingeführt werden. Ab 2024 sollen Spareinlagen bis zu 100.000 Euro von allen Eurostaaten gemeinsam geschützt werden. Bisher haften die einzelnen Staaten für diese Summe.
Der Bundesrat lehnt in seiner Stellungnahme die Errichtung eines europäischen ESS mit großer Mehrheit grundsätzlich ab und bezweifelt insbesondere, ob durch eine Vergemeinschaftung von Bankrisiken tatsächlich EU-weites Vertrauen in die Sicherheit der Spareinlagen geschaffen werden kann. Für ungerecht hält es der Bundesrat darüber hinaus, dass Sparkassen und Genossenschaftsbanken in den europäischen ESS einzahlen sollen, obwohl sie – aufgrund ihres bewährten Systems der Institutssicherung – den europäischen ESS nicht in Anspruch nehmen werden.
Der Bundesrat hat einen Vorschlag der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der Feuerwaffenrichtlinie zur Kenntnis genommen.
Die vorgeschlagene Richtlinie beabsichtigt, die Richtlinie 91/477/EWG (Feuerwaffen-Richtlinie) weiterzuentwickeln, um Problemen bei deren Anwendung zu begegnen und die öffentliche Sicherheit in der EU zu erhöhen. Die vorgesehenen Änderungen betreffen die Anpassung des Anwendungsbereichs der Richtlinie, Erlaubnisvoraussetzungen, Markierungsvorschriften, den Datenaustausch, das Waffenregister und die Kategorisierung von Waffen. Insbesondere sollen Erwerb und Besitz von Waffen durch Privatpersonen sowie die Verbringung von Waffen in ein anderes EU-Land verschärft werden. Außerdem sollen strengere Bedingungen für Online-Waffenkäufe, weitere Beschränkungen für die Verwendung deaktivierter Feuerwaffen sowie EU-weit einheitliche Regeln für die Kennzeichnung von Feuerwaffen gelten.
Der Freistaates Sachsen hatte eine kritische Stellungnahme unterstützt, die keine Mehrheit bekam. Die Stellungnahme kritisierte die nachfolgenden Punkte: Die Regelungen des deutschen Waffengesetzes zum Umgang mit Schusswaffen zählen bereits zu den strengsten Bestimmungen in den Mitgliedstaaten und gewährleiten grundsätzlich einen hohen Schutz, der über die Mindestanforderungen der EU-Waffenrichtlinie hinausgeht. Vor diesem Hintergrund lehnt der Bundesrat einzelne vorgeschlagenen Änderungen der EU-Waffenrichtlinie aus.
Insbesondere wendet sich die Stellungnahme gegen die generelle Befristung von Waffenerlaubnissen auf höchstens fünf Jahre, die Pflicht zu einer medizinischen Untersuchung bei jeder Erteilung und Verlängerung einer Waffenerlaubnis und die Erfassung aller unbrauchbar gemachten Waffen in den nationalen Waffenregistern
Darüber hinaus teilt der Freistaat Bedenken hinsichtlich der vorgesehenen Aufnahme von halbautomatischen zivilen Feuerwaffen, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen, in die Kategorie A der gefährlichsten (verbotenen) Waffen. Eine entspreche Regelung zu »Anscheinskriegswaffen« war in Deutschland wieder abgeschafft worden, da dies zu Auslegungsschwierigkeiten geführt habe. Neben den enteignungsrechtlichen Bedenken bei Einzug und Vernichtung dieser Waffen führe das in der Richtlinie vorgesehene Verbot von Ausnahmen für den Umgang vollautomatischen Waffen dazu, dass EU-weit verbotene Waffen nicht mehr hergestellt werden dürften, was für die Ausstattung von Polizei und Streitkräften von Bedeutung sei.
Der Bundesrat hat zum Vorschlag einer EU- Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung Stellung genommen.
Der Richtlinienvorschlag verfolgt das Ziel, der zunehmenden Sicherheitsbedrohung durch Terrorismus besser zu begegnen. Der bisher geltende Rahmenbeschluss 2002/475/JI soll entsprechend erweitert und ersetzt, und weitere geltende Rechtsvorschriften sollen aktualisiert werden. Durch den Rahmenbeschluss wurden bereits bestimmte terroristische Handlungen unter Strafe gestellt, darunter das Verüben eines Terroranschlags, die Beteiligung an den Handlungen einer terroristischen Vereinigung einschließlich der Finanzierung solcher Handlungen, die öffentliche Aufforderung zur Begehung einer terroristischen Straftat sowie die Anwerbung und Ausbildung für terroristische Zwecke. Nunmehr soll auch das Reisen in Drittländer mit terroristischen Absichten sowie das Absolvieren einer Ausbildung für terroristische Zwecke unter Strafe gestellt werden. Zudem wird vorgeschlagen, folgende Handlungen unter Strafe zu stellen: Versuch der Anwerbung und Ausbildung, Auslandsreisen zwecks Beteiligung an den Hand-lungen einer terroristischen Vereinigung und Finanzierung der verschiedenen in der vorgeschlagenen Richtlinie definierten terroristischen Straftaten.
Eine Stellungnahme, die keine Mehrheit erhielt, machte Bedenken geltend, dass durch die Richtlinie die Strafbarkeit auf das Vorfeld der Rechtsverletzung ausgedehnt wird. Es bestände die Befürchtung, dass Reisende unter Generalverdacht gestellt würden. Der Freistaat Sachsen teilt diese Bedenken nicht und hat deshalb der Stellungnahme nicht zugestimmt.