06.03.2015

931. Bundesratssitzung am 06. März 2015

Zur vollständigen Tagesordnung einschließlich aller Drucksachen, Beschlüsse usw. dieser Bundesratsplenarsitzung:

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(© Bundesrat | Bräuer)
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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung zum Gesetz zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des § 47 g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen den Vermittlungsausschuss nicht angerufen.

Mit dem Gesetz wird das Energiedienstleistungsgesetz dahingehend geändert, dass Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind, verpflichtet werden, mindestens alle vier Jahre Energieaudits durchzuführen. Betroffen sind etwa 50.000 Unternehmen. Zugleich werden Bestimmungen im Gesetz geändert, die aufgrund abgelaufener Fristen oder aufgrund der Aufhebung der Dienstleistungsrichtlinie hinfällig oder anpassungsbedürftig sind. Von der Verpflichtung werden solche Unternehmen befreit, die bereits über ein zertifiziertes Energie-und Umweltmanagementsystem verfügen.

In einer getroffenen Entschließung fordert der Bundesrat mit den Stimmen des Freistaates Sachsen den Aufwand bei den betroffenen Unternehmen so niedrig wie möglich zu halten. So wird unter anderem die Verwendung eines Multi-Site- Verfahrens angeregt. Hierdurch würde vermieden, für jeden einzelnen Standort eines Unternehmens ein umfassendes Audit durchführen zu müssen.

Der Bundesrat zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Personalausweisgesetzes zur Einführung eines Ersatz-Personalausweises eine Stellungnahme beschlossen.

Ziel des Gesetzentwurfes ist es, zu verhindern, dass gewaltbereite Dschihadisten in Krisengebiete ausreisen, um dort an Kampfhandlungen teilzunehmen. Bereits nach geltendem Recht ist es möglich, Personen, die schwere staatsgefährdende Gewalttaten vorbereiten, durch welche die Sicherheit eines Staates oder von internationalen Organisationen oder deutsche Verfassungsgrundsätze beeinträchtigt werden könnte, den Reisepass zu entziehen. Jedoch reicht heute in vielen Fällen der Personalausweis als Reisedokument aus. Insbesondere bei der illegalen Einreise nach Syrien über die Türkei ist dies nach Auskunft deutscher Sicherheitsbehörden der Fall. Mit dem Gesetzentwurf soll deshalb eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, um gewaltbereiten Dschihadisten auch den Personalausweis entziehen zu können, um so ihre Ausreise zu verhindern. An Stelle des Personalausweises soll ein »Ersatz-Personalausweis« ausgestellt werden, der nicht zum Verlassen Deutschlands berechtigt.

In seiner Stellungnahme fordert der Bundesrat, dass die im Gesetzentwurf vorgesehenen Neuregelungen auch im Bundesmeldegesetz, dessen Inkrafttreten für den 31. Mai 2015 vorgesehen ist, nachvollzogen werden müssen. Der Freistaat Sachsen hat dieses Anliegen unterstützt.

Der Bundesrat hat zum Entwurf der Regierung für ein Gesetz zur Bekämpfung der Korruption Stellung genommen.

Der Gesetzesentwurf zielt darauf ab, Angestellte eines Unternehmens bereits dann zu bestrafen, wenn sie finanzielle Vorteile als Gegenleistung dafür annehmen, dass sie ihre Pflichten gegenüber dem Unternehmen verletzen. Bislang stellt § 299 StGB ausschließlich darauf ab, ob der Vorteil als Gegenleistung für eine unlautere Bevorzugung im Wettbewerb gewährt oder angenommen wird. Daneben wird die Strafbarkeit von Korruptionsdelikten, die von bzw. gegenüber ausländischen Bediensteten begangen werden, sowie der Anwendungsbereich des deutschen Strafrechts auf Auslandstaten erweitert.

In einer vom Freistaat Sachsen unterstützten Stellungnahme bittet der Bundesrat für das weitere Gesetzgebungsverfahren um Prüfung des Wortlauts des im Gesetzesentwurf neuformulierten § 298 StGB, der rechtswidrige Absprachen im Falle von Ausschreibungen unter Strafe stellt. Der Bundesrat sieht die Gefahr, dass mit der von der Bundesregierung beabsichtigten Änderung Absprachen im Bereich der Vergabe von Bauleistungen nicht mehr strafbar sein könnten.

Der Bundesrat hat zum von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb Stellung genommen.

Der Gesetzesentwurf dient in erster Linie der weiteren Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über unlautere Geschäftspraktiken vom 11.05.2005 und will das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb klarstellend an den Wortlaut dieser Richtlinie anpassen.

Aus Anlass dieser beabsichtigten Gesetzesänderung hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme auch eine Stärkung der Verbraucherschutzverbände im Kampf gegen unseriöse Geschäftspraktiken gefordert. Die Verbände haben bereits nach geltender Rechtslage die Möglichkeit, Gewinne von Anbietern, die diese durch unlautere Geschäftsmodelle gegenüber Verbrauchern erzielt haben, abzuschöpfen. Hierbei handelt es sich um Praktiken wie die Geltendmachung von Forderungen gegen Verbraucher ohne jeglichen Rechtgrund, die Veranlassung von Verbrauchern zum Abschluss eines Vertrages durch irreführende Werbung oder den Verkauf von gefälschten Produkten.

Dieser Gewinnherausgabeanspruch kann durch die Verbände bislang nur bei Nachweis einer vorsätzlich begangenen unzulässigen Geschäftshandlung durchgesetzt werden. Sachsen hat deshalb die Stellungnahme des Bundesrates unterstützt, das Erfordernis des Vorsatzes aus dem Gesetzestext zu streichen.

Der Bundesrat hat zum von der Bundesregierung vorlegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung bereits bestehender Strafvorschriften im Bereich der Terrorismusbekämpfung Stellung genommen.

So soll es künftig bereits strafbar sein, Deutschland zu verlassen, um sich an schweren Gewalttaten im Ausland zu beteiligen oder um sich für die Teilnahme an schweren Gewalttaten ausbilden zu lassen. Die Strafbarkeit tritt bereits ein, wenn die Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar bevorsteht. Nach geltender Rechtslage ist lediglich die tatsächliche Ausbildung bzw. das Sich-Ausbilden-Lassen in einem terroristischen »Trainingslager« strafbar. Die geplante Gesetzesänderung geht auf eine UN-Resolution vom 24.09.2014 zurück.

Darüber hinaus schafft der Gesetzesentwurf mit § 89c StGB einen eigenständigen Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung, der alle Formen der finanziellen Unterstützung terroristischer Straftaten nunmehr einheitlich unter Strafe stellt. Auch geringwertige Vermögenszuwendungen sind künftig strafbar. Die beschlossene Stellungnahme unterstützt den Gesetzentwurf und sieht kleinere technische Änderungen vor.

Der Bundesrat zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen umfangreich Stellung genommen.

Nach der Ankündigung einer Investitionsoffensive für Europa zur Förderung von Arbeitsplätzen und Wachstum im Dezember 2014 hat die Kommission am 13. Januar 2015 den Verordnungsvorschlag für den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) vorgelegt, der in enger Partnerschaft mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) errichtet werden soll. Ziel des Verordnungsvorschlags ist die Unterstützung wachstumsfördernder Investitionen, ins besondere in den Bereichen strategische Infrastrukturen (Investitionen in die digitale Wirtschaft und im Energiebereich), Verkehrsinfrastruktur, Bildung, Forschung und Innovation sowie Mobilisierung von Investitionen zur Steigerung der Beschäftigung, insbesondere durch die Bereitstellung von Finanzierungen für kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 3000 Beschäftigten.

Im Kern begrüßt der Bundesrat in seiner Stellungnahme die positiven Aspekte des Fonds, der über Hebelwirkungen Investitionen in Höhe von 315 Mrd. Euro in den Mitgliedsstaaten auslösen soll. Der Bundesrat lehnt hierzu weiterhin die Verwendung der Horizont 2020 Mittel in Höhe von 2,7 Mrd. EUR ab. Darüber hinaus verweist er auf seine Stellungnahme zur Mitteilung über den Fond (BRDrucksache 580/14 (Beschluss)), die weiterhin Bestand hat.

Der Bundesrat hat einer Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung zugestimmt.

Danach können Notfallkontrazeptiva, die sogenannte »Pille danach«, ab jetzt ohne ärztliche Verordnung direkt in den Apotheken erworben werden. Der Bundesrat hat seine Zustimmung allerdings mit der Auflage verbunden, dass Notfallkontrazeptiva nicht im Wege des Arzneimittelversandhandels bezogen werden dürfen. Notfallkontrazeptiva sollten schnellstmöglich eingenommen werden, was aber über den Versandhandel nicht zu gewährleisten sei. Zudem könnten ausschließlich die Apotheken die gebotene sorgfältige Beratung von Angesicht zu Angesicht anbieten.

Der Wegfall der Verschreibungspflicht für Notfallkontrazeptiva würde, gemäß gesetzlicher Vorgabe, zwangsläufig auch den Wegfall der Kostenübernahme durch die Krankenkassen bei Frauen bis zum vollendetem 20. Lebensjahr bedeuten. Ohne ärztliche Verordnung müssen die Frauen die Kosten für das Arzneimittel selbst tragen. Ergänzend wird der Bundesrat deshalb in seiner nächsten Sitzung über einen Beschluss des Deutschen Bundestages befinden, wonach für diese Frauen die Kosten übernommen werden, wenn sie weiterhin ein Rezept vom Arzt vorweisen können.

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