04.02.2015

Fachgespräch zum Kraft-Wärme-Kopplung-Gesetz (KWK-G) am 4.2.2015 in Berlin

Am 4. Februar 2015 haben die Bevollmächtigten der Länder Baden-Württemberg (BW), Niedersachsen und Sachsen zu einem Fachgespräch über das KWK-G in die Landesvertretung BW etwa 40 Teilnehmer eingeladen.

Minister Friedrich eröffnete das Fachgespräch und bedankte sich beim Mitveranstalter dem Verband der kommunalen Unternehmen (VKU). Er betonte, dass es das gemeinsame Ziel des Gespräches »über die Parteifarben hinaus« sei, dass die KWK-Anlagen als hocheffiziente Strom- und Wärmelieferanten für die Versorgungssicherheit und die Erreichung der Klimaziele unentbehrlich seien. Allerdings sind die Rahmenbedingungen (sinkende Strompreise und eine sinkende Auslastung der KWK-Anlagen/Betriebsstunden auf Grund des zunehmenden Stromes aus erneuerbaren Energien usw.) sehr ungünstig für diese v.a. gasbetriebenen KWK-Anlagen in allen Teilen Deutschlands.

Wübbels (VKU) betonte die Bedeutung der KWK-Anlagen (10.000 MW im Bestand und 900 MW zur Versorgungssicherheit) und sieht auch in dem nicht funktionierenden Emissionshandel ebenfalls eine Ursachen der gegenwärtigen Krisensituation für die KWK-Anlagen.

Kelm (vom Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung BW) forderte eine schnelle und adäquate Novelle des KWK-G, um die Energiewende und die Klimaschutzziele nicht noch weiter zu gefährden.

Handlungsbedarf sieht er auch deswegen, weil das Ziel der Bundesregierung, bis 2025 einen 20-Prozent-Anteil der Kraft-Wärme-Kopplung zu erreichen, klar verfehlt werde. Außerdem drohen Stilllegungen von KWK-Anlagen wegen Nichtrentabilität bundesweit noch 2015.

Die KWK-Anlagen sind eine effiziente Form des flexiblen Reagierens auf die volatile Einspeisung der erneuerbaren Energien. Deshalb sei eine Förderung des weiteren Neubaus und der Sicherung des Bestandes an KWK-Anlagen unerlässlich. Die zur Verfügung stehenden Mittel von 750 Millionen Euro und davon 150 Millionen Euro für die Weiterentwicklung bzw. Modernisierung der Wärmenetze seien nicht ausreichend zur Honorierung der KWK-Leistungen.

Dr. Orlamünder (SMWA) betonte, dass der Einspeisevorrang der erneuerbaren Energien die angemessene und notwendige Stromerzeugung der KWK-Anlagen verhindere. Auch müsse man an die entsprechend aufgebauten Kapazitäten im Maschinenbau für die KWK denken, wenn die Anlagen in Deutschland nicht ausgelastet bzw. sogar endgültig außer Betrieb genommen würden.

Zieschang (Sprecher der Geschäftsführung der DREWAG/DD) betonte die Nutzung der KWK zur Netzstabilisierung. Mit dem Gas-GuD (Gas und Dampf/KWK) der DREWAG werden pro Jahr rund 30 Millionen Euro Verlust erzeugt, was ein Minderertrag von 2 Cent pro Kilowattstunde entspricht. Er forderte vom Gesetzgeber, keine Wärmedämmung in KWK-Gebieten zu fördern. Gleichzeitig trat er für eine Ausweitung der Förderung für Fernwärmenetze ein.

Weitere Referenten erläuterten die analoge kritische Lage ihrer KWK-Anlagen v.a. von verschiedenen Stadtwerken. So gibt es Überlegungen, erste GuD-Anlagen mangels Kostendeckung abzubauen und zu exportieren.

Die Diskussion bestätigte die Notwendigkeit einer schnellen Novelle des KWK-G, um den Bestand der Anlagen zu sichern und die Erreichung der Klimaziele abzusichern.

zurück zum Seitenanfang